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Elternzeit

Thema: Elternzeit

Hallo ihr lieben, und zwar hätte ich ein paar fragen zur Elternzeit da ich denke werde nicht die einzige sein die sich darüber gedanken macht.. Also folgendes ich würde gerne 2 1/2 Jahre in Elternzeit gehen da ich meinen Realschulabschluss machen möchte und das per Fernschule ich werde im März 2016 18 Jahre alt und meine Tochter kommt vorraussichtlich im April zur welt das heißt werde nach dem 1. Jahr mir zu stehenden ( so wurde es mir erläutert ) Elternzeit 18 jahre alt sein kann ich dann weitere 1 1/2 Jahre in Elternzeit gehen ?? da ich es so verstanden hatte das man unter 18 nur ein Jahr in Elternzeit gehen darf. Ich hoffe ihr könnt mir ein wenig weiter helfen liebe grüße Nasti

von Nastasja_97 am 06.02.2015, 20:21


Antwort auf Beitrag von Nastasja_97

Deine Information ist falsch. Jeder Mutter stehen 3 Jahre Elternzeit zu. Du bekommst im ersten Jahr 65 bzw 67% deines Gehalts bzw einen Mindestsatz an Elterngeld. Vlt war das mit dem einen Jahr gemeint und du hast es falsch verstanden.

von MAMAundPAPA2013 am 06.02.2015, 21:01


Antwort auf Beitrag von Nastasja_97

Ich bedanke mich für die schnelle und hilfreiche Antwort.:-) Das ich 12 Monate elterngeld bekomme weiß ich, dachte nur das ich da ich vorher nicht gearbeitet habe kein recht auf 3 Jahre elternzeit hätte. LG nasti

von Nastasja_97 am 06.02.2015, 21:12


Antwort auf Beitrag von Nastasja_97

Doch, Elternzeit und Elterngeld sind zwei verschiedene Sachen. Kann aber verstehen dass es verwirrend ist! Du bekommst ein Jahr E Geld und dann halt je nach Bundesland noch weiter Geld. In Elternzeit darf aber jede drei Jahre

von tantenana am 06.02.2015, 23:33


Antwort auf Beitrag von Nastasja_97

Okay danke.:)

von Nastasja_97 am 06.02.2015, 23:36


Antwort auf Beitrag von Nastasja_97

Wenn du noch nicht gearbeitet hast bekommst du 300 euro elterngeld. mehr nicht. wenn du alleinerziehend bist, kannst du, ich glaub, 14 monate elterngeld beantragen. oder der kv nimmt die beiden vätermonate dann kriegt er entweder auch die 300 oder eben das anteilige gehalt. im 2. und 3. jahr elternzeit gibts kein geld vom staat von dieser seite. aber es gibt ja anderes wie h4 oder wohngeld.

von Biene88 am 07.02.2015, 09:48


Antwort auf Beitrag von Nastasja_97

Kann mir noch einer von euch sagen wo und wie ich die elternzeit und das elterngeld anmelden muss ?

von Nastasja_97 am 07.02.2015, 09:56


Antwort auf Beitrag von Nastasja_97

Komm in die Puschen! Informiere dich,was du alles beantragen kannst und kümmere dich darum! Am besten schon alles ausfüllen und dann sofort abschicken wenn das Kind da ist. Sonst sitzt du am Anfang ohne Geld da!

von MAMAundPAPA2013 am 07.02.2015, 11:42


Antwort auf Beitrag von Nastasja_97

Hey, alsk du musst ja in der ss viele Gelder beantragen und am leichtesten tust dir, wenn du das mit ner ss Beratung machst. Du kriegst ja auch Kindergarten und im Zweifelsfall Unterhalt und nach einem Jahr Betreuungsgeld und in Bayern zB Landeserziehungsgeld.... am besten ist da echt die Beratung. Machen das mit mir zusammen weil ich es einfach viel finde! Ansonsten musst du beide Anträge im Internet ausdrucken und ausfüllen und am besten am Tag der Geburt oder nächsten Tag, mit Daten des Kindes abschicken! Wenn du nämlich nie gearbeitet hast bekommst ja kein MuSchu Geld sondeen gleich E Geld und die Bearbeitung dauert gerne mal...wobei da wieder die frage ist ob du H4 kriegst oder daheim lebst...

von tantenana am 07.02.2015, 10:25


Antwort auf Beitrag von tantenana

Sry du bekommst nicht Kindergarten sondern Kindergeld :)

von tantenana am 07.02.2015, 11:46


Antwort auf Beitrag von Nastasja_97

Die Elternzeitfrage wurde ja beantwortet. Elterngeldstelle ist meist beim Jugendamt zu finden. Oder online Elterngeldantrag und dein Bundesland eingeben. Dann Kindergeld läuft über die Agentur für Arbeit, Abteilung Familienkasse. Den Antrag bekommt man glaub ich auch über deren Homepage. Solltest du Unterhaltsansprüche geltend machen müssen kannst du dich ebenfalls an das Jugendamt, Abteilung Unterhalt/Unterhaltsvorschuss wenden. All das sind Anträge die du nach der Geburt schnellstmöglichst mit Kopie der Geburtsurkunde anschicken musst Wichtig für den E Geld antrag ist noch das du dir von deiner Krankenkasse eine Bescheinigung geben lässt das du KEIN Mutterschutzgeld bekommst. All die Anträge kannst du jetzt schon besorgen und ausfüllen bis auf die Daten des Kindes. Dann geht das nach der Geburt alles schneller Wo wohnst du denn? Eventuell kannst du noch ALG II beantragen. Oder Wohngeld. Aber da ist eine Beratungsstelle wirklich sehr hilfreich. Alles Gute

von trauriger-engel am 07.02.2015, 20:07