Geschrieben von Rosenmary am 01.09.2015, 18:27 Uhr |
erstes kind
Alles was ich dir sagen kann ist, dass mein Vertrag wegen der Ss auch nicht verlängert wurde und ich mich arbeitslos melden musste (arbeitssuchend melden muss man sich bis spätestens 3 Monate vor Vertragsende!!) Somit kam ich "ganz normal" in die Mühle des Arbeitsamtes, sprich, ich beziehe ALG 1 bis zum Beginn des Mutterschutzes. Danach zahlt die Krankenkasse das Mutterschutzgeld in Höhe des ALG 1.
Weiß dein Arbeitgeber schon, dass du schwanger bist? Ich würde es im Nachhinein nicht mehr melden, bevor ich einen Anschlussvertrag hätte. Ich wollte mit offenen Karten spielen und finde das prinzipiell immer noch richtig so. Allerdings macht das (die Nicht-Verlängerung) nun einen Verlust von mehreren hunderten Euro pro Monat aus...
- erstes kind - maus2304, 12. SSW 01.09.15, 14:05
- Re: erstes kind - Rosenmary 01.09.15, 18:27
- Re: erstes kind - Sternenschnuppe 01.09.15, 21:18
- Re: erstes kind - a2711 01.09.15, 21:48
- Re: erstes kind - NerdyLady1978, 34. SSW 04.09.15, 16:59