Reisen und Urlaub mit Kindern

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Geschrieben von Silvia3 am 23.08.2016, 17:56 Uhr

Könnte Grad heulen

Wenn der Urlaub des anderen Kollegen bereits genehmigt wurde, kann die Firma ihn jetzt noch einfach widerrufen, da wäre sie ggf. ersatzpflichtig, wenn der Kollege etwas gebucht hat.

Ehrlich gesagt, finde ich Eure Einstellung auch etwas merkwürdig. Man kann doch nicht erst kurz vor Schluss seine Wünsche äußern und erwarten, dass alle anderen sich danach richten. Urlaub reicht man zum Anfang des Jahres ein. Absagen kann man den immer noch.

Silvia

 
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