Reisen und Urlaub mit Kindern

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Geschrieben von Ellert am 23.08.2016, 17:56 Uhr

ich kenne nur

das aUrlaub am Stück zwei Wochen einmal im Jahr dauern soll um eine Erholung zu gewährleisten, ob das Geset ist weiss ich nicht.
Recht auf Urlaub zu bestimmten Zwecken hat man nicht.

Bei uns üblich ist es dass man am Jahresanfang einen PLAN macht wer wann wielange Urlaub will und der Chef dass dann so mit den Mitarbeitern klärt dass es irgendwie passt auch ggf mit Kompromissen.
ich reiche urlaub ein und mein Vertreter muss den dann gegenzeichnen ehe der genehmigt wird
so wird vermieden was bei Euch passiert, dass einer ohne des Wissen des anderen frei hat und der dann nicht freinehmen kann.
Urlaub der mal unterschrieben ist kann zwar zurückgenmmen werde unter bestimmten Voraussetzungen aber der Mitarbeiter bekommt alle Kosten ersetzt de dadurch entstehen
das habe ich erst einmal erlebt bei uns.

Wendet Euch an den Betriebsrat / Personalrat
und lasst Euch mal beraten
vor allem wenn der Urlaub verfällt Deines Mannes ist ja auch doof, wann wollte der denn den nehmen,sind ja in der Regel 5 oder 6 Wochen, erst 5 tage genommens ind ja noch vier über...

dagmar

 
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