Reisen und Urlaub mit Kindern

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Geschrieben von 123imsauseschritt am 03.12.2016, 16:09 Uhr

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Bei uns ist in den Vertragsbedingungen es so geregelt, dass bei ärztlich festgestellter Reiseunfähigkeit gezahlt wird. Es gibt keine Einschränkung nach der Art der Erkrankung. Maßgeblich ist die ärztliche Feststellung.

Haben sie schon 1 Mal gebraucht und keine Probleme gehabt. Das Attest vom Arzt, mit welchem er eine Reiseunfähigkeit von mindestens 1 Woche attestiert hat, war ausreichend.

 
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