Reisen und Urlaub mit Kindern

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Geschrieben von newmum2011 am 21.03.2015, 14:03 Uhr

gerade bei Pauschalreisen buchen die gerne Zeiten um

@ Ellert

JA, diesen Passus in den AGB benutzen alle Reiseveranstalter. Und er ist UNZULÄSSIG!!!!!! Hat der BGH entschieden :-) Du hast einen Anspruch auf die ursprüngliche Reisezeit oder halt eben Schadensersatz (vgl. u.a. BGH Urteil Aktenzeichen: X ZR 24/13). WIe gesagt, eine kleine Beschwerde bei unserem Reiseveranstalter unter netten Hinweis auf das Urteil und unseren Beruf (Jurist) und - schups - hatten wir die alten Flugzeiten wieder :-)

Und zur ursprünglichen Frage:

Bei Air Berlin IMMER Sitzplätze vorreservieren - ist ein typischer Ferienflieger und daher eigentlich immer gut mit Sitzplatzreservierungen "zugebucht". Als Familie bekommt man das sonst eigentlich nur verteilte Restplätze!!!

 
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