Reisen und Urlaub mit Kindern

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Geschrieben von Alexa1978 am 07.12.2016, 15:12 Uhr

geltendes Recht: Sitz der Fluggesellschaft

Gerade bei außereuropäischen Flügen lege ich besondere Achtsamkeit auf die Airline, denn bei Ausfällen etc. gilt das heimische Recht der Fluggesellschaft.

Aus dem von dir genannten Grund habe ich daher auch keine Sicherheitsbedenken und auf die Verpflegung an Board lege ich auf Kurz- und Mittelstrecken auch überhaupt keinen Wert. Information, Kundenservice, Kulanz, Verlässlichkeit, Kompetenz und die Erreichbarkei der Airline sind mir jedoch sehr wichtig.

 
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