Reisen und Urlaub mit Kindern

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Geschrieben von Trini am 02.07.2015, 12:48 Uhr

Den Straftatbestand der

Beihilfe zur Steuerhinterziehung gibt es wahrscheinlich nicht.

Natürlich bekommen wir auch immer Verträge.
Aber anders als in Südtirol, wo der italienische Fiskus jetzt sogar Kartenzahlung ERZWINGT, landen diese Verträge wahrscheinlich sofort nach unserer Ausreise in der Rundablage.

Trini

 
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