Reisen und Urlaub mit Kindern

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Geschrieben von Sille74 am 22.03.2017, 13:04 Uhr

ACHTUNG Mietwagen Mallorca!

Irgendwo habe ich auch mal gelesen, dass das BfJ die Vollstreckung eines Bußgeldbescheids aus dem Ausland ablehnen muss, wenn man gegen diesen nicht einwenden kann, dass man die Tat nicht selbst begangen hat. Das wäre ja bei reiner Halterhaftung der Fall ... Hilft aber auch nur dann sicher, wenn Ihr erst nach Verjährung wieder nach Spanien fahren wollt ...

Kam denn der Bescheid auf Deutsch oder Spanisch? Wenn er nur auf Spanisch kam, kann das auch ein Volllszreckungshondernis sein. Aber ich hab' mal gelesen, dass Mallorca alle Bescheide nach D inzwischen auf Deutsch verschickt ...

 
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