Frage: überwiegend stehende Tätigkeiten

Hallo Frau Bader, Wieso gehören Friseure nicht zu überwiegend stehenden Berufen? Laut MuSchG darf man bei überwiegend stehenden Tätigkeiten ab dem 6.monat nur noch, ich glaube 4-6 Stunden, arbeiten. Bei Friseuren gilt dies aber nicht.

von Kessi86 am 21.09.2017, 12:23



Antwort auf: überwiegend stehende Tätigkeiten

Hallo, damit sind stehende Tätigkeiten gemeint, bei denen man sich gar nicht bewegen kann, also an einer Stelle steht Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 22.09.2017



Antwort auf: überwiegend stehende Tätigkeiten

Vermutlich, weil du durchaus die Möglichkeit hast, dich zwischendurch hinzusetzen und auch im Laden herumlaufen kannst. Zumindest kann und müsste dein AG dir dies zugestehen. Damit ist es keine ausschliesslich stehende Tätigkeit.

von cube am 21.09.2017, 14:43



Antwort auf: überwiegend stehende Tätigkeiten

Du verwechselst was. Die Einschränkung gilt für stehende berufe, und eben nicht für überwiegend stehende. Friseure können aber eben auch zB auf dem Hocker sitzend schneiden, rein stehend ist die Tätigkeit also nicht. Selbst Einzelhandel ist das nicht, weil mit einem möglichen Kassendienst ist das schon nicht mehr gegeben. Dazu ab gehören diese Berufe nicht zu den stehenden Berufen - weil Frau eben nicht auf kleineren Raum "steht", sondern zu den gehend-stehenden. Man ist halt in der regel in der Bewegung - und damit gilt die Einschränkung eben nicht mehr.

Mitglied inaktiv - 21.09.2017, 16:31



Antwort auf: überwiegend stehende Tätigkeiten

Es wurde schon richtig beantwortet. Im Gesetzt steht "Arbeiten bei denen sie ständig stehen MÜSSEN ... soweit diese Beschäftigung 4 Std. täglich überschreitet...." Ein Friseur muss nicht ständig stehen, er soll unbedingt auch einen Hocker benutzen, wo immer das möglich ist. Dann kommt man unter 4 Std. reines bewegungsarmes Stehen pro Tag. Die Zeit, die man herumgeht, zählt auch nicht zur Steharbeit hinzu. Das ist also machbar.

Mitglied inaktiv - 21.09.2017, 17:09