Stress mit Arbeitgeber wegen Schwangerschaft

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Stress mit Arbeitgeber wegen Schwangerschaft

Hallo. Ich bin ziemlich am Ende mit meinen Nerven. Ich habe letze Woche Montag erfahren daß ich Schwanger bin und auch gleich ein Teilbeschäftigungsverbot bekommen, da ich keine Küchen und Servicetätigkeiten mehr machen darf. Nun habe ich meiner Chefin sofort davon unterrichtet und wollte es mit ihr besprechen. Nun zum Problem: Sie hatte nix besseres vor als 2 Mitarbeitern per WhatsApp davon zu unterrichten ohne daß ich es wollte.. habe es per Zufall von der Kollegin erfahren. Ebenso spricht sie kaum noch mit mir. Meinte nur ich sei unbrauchbar für die Firma geworden und warum ich ihr nix von einer Familienplanung bzw Absetzen der Pille erzählt habe... ( Das Nachwuchs gewünscht, dass wusste sie).sie ist mächtig enttäuscht und weiß nicht was ich jetzt noch hier will. Dabei gäbe es genug arbeiten die ich erledigen könnte ( dazu, ich arbeite sehr gerne). Sie hat mich diese Woche 2 Tage arbeiten lassen, ab nächster Woche soll ich garnicht mehr kommen. Nur um Inventur zu machen und so möchte sie auch vorerst keinen weiteren Kontakt. Noch dazu meinte sie, dass ich Überstunden und Urlaub abbauen soll, schließlich sind die Zeiten dafür da. Sie möchte mir noch irgendein Schreiben schriftlich zu kommen lassen. Und Geld zählt sie auch keines aus. ( Auf die Frage von welchem Geld sie redet, habe ich leider keine Antwort bekommen). Darf sie rechtlich so mit mir umgehen, als wäre ich Abfall? Ihre ganzen Drohungen, klingen sehr nach Kündigung. Ich habe sie auch schon mehrfach darauf angesprochen, dass sie wenn sie ein Problem hat bitte mit mir sprechen soll und nicht mit den Kollegen... Leider hält sie sich daran nicht. Die stellvertretende Chefin, weiß leider auch nicht mehr weiter. Nun meine Frage: Ich habe Donnerstag einen FA Termin, wo ich darum bitte, komplett Arbeitsverbot zu bekommen. Darf ich das rechtlich? Ich halte diesen Stress Immoment echt nicht mehr aus und bin nervlich am Ende, da sie mir nur noch Vorwürfe macht und keine Einteilung im Dienst oder ich erfahre es nur durch Mitarbeiter. Sorry für den langen Text. Liebe Grüße

von FlummiPrinzessin am 17.11.2017, 16:56



Antwort auf: Stress mit Arbeitgeber wegen Schwangerschaft

Hallo, das BV muss eigentlich der Ag aussprechen - wenn eine Gefährdungslage geprüft wurde. Gkleichwohl, im BV müssen Sie weder Überstunden noch Urlaub abbauen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.11.2017



Antwort auf: Stress mit Arbeitgeber wegen Schwangerschaft

So wie es sich liest, hast du ein Teilbeschäftigungsverbot von deinem Frauenarzt bekommen, um keine Küchen- und Servicearbeiten mehr zu machen? Wenn das so ist, dann müsste der Arzt dass sehr gut medizinisch begründen können. Denn normalerweise ist der Arzt nicht befugt, über die Arbeitsbedingungen zu entscheiden! Was war denn der Grund für das Teil-BV? Als AG wäre ich auch angesäuert, wenn meine Mitarbeiterin mit solch einem Attest käme. Wenn die Kollegen davon mit betroffen sind, was du in Zukunft für Tätigkeiten ausführst, dann darf die Chefin sie davon unterrichten. Wenn die Kollegen nicht betroffen sind, dann hat sie Schweigepflicht. Darauf kannst du beharren. Deine Familienplanung ist deine private Angelegenheit, da kannst du übergriffige Kommentare klar zurückweisen. Überstundenabbau kann der Chef anordnen, so wie betriebliche Belange das erfordern. Das liegt im Direktionsrecht des AGs. Der Chef kann auch erwarten, dass du den Urlaub für 2017 bis Jahresende abbaust. Das BUrlG schreibt vor, dass Erholungsurlaub grundsätzlich in dem Jahr genommen werden soll, in dem er anfällt. Da es bis Jahresende nur noch 5 Wochen sind, hat der Chef recht, wenn er von dir erwartet, dass du deinen restlichen Urlaub bis Jahresende planst und beantragst. Die Sache läuft nicht gut, aber den Anfang hast du mit dem Teil-BV gemacht. Jetzt ist es dran, die Sache nicht weiter eskalieren zu lassen. Wenn du erst mal die Überstunden abgebaut hast, dann kannst du wieder klarer denken und ihr könnt hoffentlich wieder aufeinander zugehen. Aber das Teil-BV muss der Arzt u.U. zurücknehmen, wenn nicht dringende medizinische Gründe dafür sprechen.

Mitglied inaktiv - 17.11.2017, 17:18



Antwort auf: Stress mit Arbeitgeber wegen Schwangerschaft

Im BV erhälst Du das Geld, dass Du auch ohne erhalten hättest. Dein AG muss zahlen, nimm Dir im Notfall einen Anwalt, wenn nicht... Kündigungsschutz hast Du. Wenn er dich kündigt muss die Behörde zustimmen. Wenn Du ein komplettes BV erhalten würdest, bliebe der Urlaub bis nach der EZ + Folgejahr erhalten, ebenso bei Arbeitsunfähigkeit. §17 BEEG Warum der Arzt ein Teil-BV wegen der Arbeit ausgestellt hat, verstehe ich auch nicht... und klinkt aus der Ferne rechtlich nicht sauber aber man kennt ja auch nicht alle Einzelheiten.

Mitglied inaktiv - 17.11.2017, 17:50



Antwort auf: Stress mit Arbeitgeber wegen Schwangerschaft

Ich habe ein Teilbeschäftigungsverbot bekommen, da ich in der Küchentätigkeit nicht mehr arbeiten darf aufgrund von schwerem heben etc., Das Beschäftigungsverbot hatte ich damals in meiner ersten Schwangerschaft auch schon, aber volles da ich in einem Restaurant angestellt war. Diesmal bin ich in einem Hotel und könnte da auch andere arbeiten machen ( die ich ja auch eben eigentlich gemacht habe, nur das es nun aufeinmal meine Chefin nicht mehr möchte). Das Beschäftigungsverbot wollte ich so nicht haben und habe meiner Chefin auch angeboten, trotzalledem meiner normalen Arbeit nach zu gehen. Aber mit ihr kann man immoment wirklich nicht mehr reden. Komme mir vor wie bei einem Kleinkind. Erst hieß es, dass ich dies und das machen darf und heute das ich nicht mehr kommen brauche. Ohne jeglichen ersichtlichen Grund.

von FlummiPrinzessin am 17.11.2017, 18:41



Antwort auf: Stress mit Arbeitgeber wegen Schwangerschaft

Ich habe ein Teilbeschäftigungsverbot bekommen, da ich in der Küchentätigkeit nicht mehr arbeiten darf aufgrund von schwerem heben etc.,... Dafür ist einzig und alleine der AG zuständig, und NICHT der Frauenarzt. Dieses BV entbehrt jeder gesetzlichen Grundlage und ist daher nicht haltbar. Das MuSchG verbietet nicht grundsätzlich Küchen- und Servicearbeiten, sondern nur bestimmte Gefährdungen. Schweres Heben ab 10 kg und Arbeiten in der Nacht nach 22 Uhr. Ein solches BV vorzulegen ist ein schwerer Eingriff in die betrieblichen Belange und einem AG nicht zuzumuten. Der AG muss die Gefährdungsbeurteilung durchführen und selber entscheiden, wie er dich weiter einsetzt. Ich würde an eurer Stelle die Aufsichtsbehörde dazunehmen um den Fall "rückabzuwickeln". So kann man vielleicht auch den Konflikt lösen. Dass du jetzt vollends die Flucht ergreifen willst, finde ich nicht in Ordnung.

Mitglied inaktiv - 17.11.2017, 18:57



Antwort auf: Stress mit Arbeitgeber wegen Schwangerschaft

Nicht in Ordnung aber doch verständlich... Die Frauen können eigentlich nichts dafür, wenn Ärzte sich nicht an Zuständigkeiten halten, da sollte man ansetzen.

Mitglied inaktiv - 17.11.2017, 19:07



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Kein Arzt stellt wegen der Arbeitsbedingungen einfach so ein BV aus, wenn nicht zuvor die Frau über ihre Arbeitsbedingungen massiv geklagt hat. Denn auch die Ärzte mögen keine BV. Hier ist bei Frauenarztbesuch etwas sehr schief gelaufen, und der Arbeitgeber hat den Schaden! Kein Wunder wenn jetzt das Arbeitsklima vermasselt ist. BV zurücknehmen! Arbeitgeber seine Gefährdungsbeurteilung machen lassen, und schauen was dann dabei herauskommt.

Mitglied inaktiv - 17.11.2017, 19:20



Antwort auf: Stress mit Arbeitgeber wegen Schwangerschaft

"Ich habe letze Woche Montag erfahren daß ich Schwanger bin und auch gleich ein Teilbeschäftigungsverbot bekommen" Wie weit warst du den letzten Montag wenn du sofort ein BV bekommen hast? Normalerweise merkt man das ja nach ausbleiben der Regel und dann ist man ja erst mal 5-6 Woche. Und dann gleich das BV vom Arzt wegen der Arbeit? Ohne das der die Chance hat eine Gefährdungsbeurteilung zu machen? Du schleppst bei der Küchenarbeit 10 Kilo Eimer rum? Das hier das Arbeitsklima nicht das beste ist kann ich mir vorstellen und das liegt meines Erachtens nach nicht unbedingt an der Chefin.

von Soie am 17.11.2017, 21:13



Antwort auf: Stress mit Arbeitgeber wegen Schwangerschaft

Sache ist die, wegen der Arbeit hätte der Arzt gar kein BV aussprechen dürfen, weder ein volles noch ein halbes. es hat ihn auch in erster Linie nicht zu interessieren was genau du arbeitest. Dein AG muss prüfen sobald Du ihm die Schwangerschaft mitteilst was er für dich hat, was nicht mehr geht und was man dann schaut. Danach hat er dann zu schauen ob er dir ein teil-BV ausspricht oder ein volles oder ob du eben bis zum Mutterschutz entsprechend dem Mutterschutzgesetz voll weiter arbeitest. Zudem bedeutet ein Teil-BV in der Regel das du nur noch eine bestimmte Anzahl Stunden am Tag arbeiten darfst, also zB nur noch 4 statt der vereinbarten 8 Std. bekommst aber eben die Bezahlung nach dem 8 Std. Mit dem übergriffigem verhalten des Arztes hat er dem vorgegriffen, zumal Dinge wie heben usw schon im Mutterschutzgesetz verankert sind. Dafür wäre kein BV nötig gewesen. Klar kann er auch festlegen schweres Heben ist nicht mehr, aber wie gesagt Blödsinn weil doppelt gemoppelt. Es stößt dem AG aber meistens sehr sauer dann auf - das dürfte in deinem Fall auch ein Problem sein. Alles vermeidbar wenn du den Arzt erst darum gebeten hättest mit dem AG sprechen zu können und dann zu schauen wie der sich das in Zukunft vorstellt. Mit klaren Ansagen auch Deinerseits. jetzt aber egal, weil Kind eh in den Brunnen gefallen. Jetzt bleibt zu schauen das du das beste aus der Situation machst. Ob da die "Drohung" dann mache ich gleich sofort ein komplettes BV nach nur einer Woche zielführend ist? Sicherlich nicht. Klar ist der AG erst einmal dann angepisst, du hast es aber jetzt auch wo in der Hand zu zeigen, mit mir kann man trotz Schwangerschaft rechnen. Und wenn es trotzdem nicht funktioniert, kann man immer noch schauen. Nur weil da jetzt etwas Stress mit dem AG ist würdest du auch keine FG bekommen, wenn was passiert in dem Stadium, dann weil von Anfang an was "falsch" war. Den in der regel sind es Probleme bei der Zellteilung usw die dann in dem Stadium zum Abbruch führen, nicht Stress oder Überarbeitung oder sonstwas. nur um dich etwas zu beruhigen. das man verständlicherweise wenig motiviert ist, ist nachvollziehbar und menschlich, aber ehrlich, steh drüber....

Mitglied inaktiv - 17.11.2017, 21:13



Antwort auf: Stress mit Arbeitgeber wegen Schwangerschaft

Naja, je nachdem wo man in der Küche arbeitet erreicht man die 10kg locker. Vieles wird in 10kg Eimern angeliefert, auch 20-30kg sind keine Seltenheit. Musste ich des öfteren schleppen wenn reis, mehl und Salz ankamen oder wenn fast täglich Regenerationssalz in der Spülmaschine aufgefüllt werden musste. Auch die Töpfe sind nicht immer "Fliegengewichte". Meistens haben wir Frauen mehr geschleppt wie die "Köche" - die waren sich dafür nämlich zu fein. Und wenn man was sagt hat man ein echtes Problem. Küche ist ein Sch...-Job, der echt an die Substanz geht. Und IMO einer der Berufsfelder wo meiner Meinung nach zu wenig BV ausgesprochen werden. Klar gibt es Dinge die man dort trotz Schwangerschaft machen kann, nur sind die meisten eher theoretisch. praktisch scheitert das einfach am komplexen System.

Mitglied inaktiv - 17.11.2017, 21:19



Antwort auf: Stress mit Arbeitgeber wegen Schwangerschaft

Das wäre trotzdem Sache des Arbeitgebers gewesen, kann ja sein das sie in der Küche nur den Salat wäscht. Der Arzt kann das gar nicht beurteilen. Dann hätte sie immer noch zum Arzt gehen können wen der Arbeitgeber nichts gemacht hätte.

von Soie am 17.11.2017, 21:28



Antwort auf: Stress mit Arbeitgeber wegen Schwangerschaft

Habe ich ja auch geschrieben. Nur dein Einwand wegen der 10kg Eimer ist eben daneben - weil,das tragen dieser menge eine normale Arbeit in einer Großküche ist. ich kenne keine - und ich kenne durch meine Ausbildung einige - wo das anders wäre. 10kg ist normal und eher das untere Maß der Dinge...

Mitglied inaktiv - 17.11.2017, 21:35



Antwort auf: Stress mit Arbeitgeber wegen Schwangerschaft

Sie hatte geschrieben "Küchen- und Servicearbeit". Im Service arbeiten sehr viele schwangere Frauen auch bis zu Mutterschutzfrist weiter. In der Küche kommt es immer auch drauf an, welche Position/welche genauen Aufgaben man in der Küche hat. Das MuSchG verbietet nicht grds. Küchenarbeiten. Es ist und bleibt ALLEINIGE Verantwortung des AGs sich um die Gefährdungsbeurteilung zu kümmern und die entsprechenden Maßnahmen zu ergreifen! Es geht geht Arzt nichts an. Der AG hatte nicht die geringste Gelegenheit sich zu kümmern, da er von der Schwangerschaft nichts wußte. Und wenn der AG nichts getan hätte, dann wäre nicht der Arzt, sondern die Aufsichtsbehörde erster Ansprechpartner für die Schwangere. Da hier in einer unzulässigen und schwerweigenden Weise dem AG in die betrieblichen Belange eingegriffen wurde, ist der AG zurecht stinksauer. Das was hier gelaufen ist, ist inakzeptabel.

Mitglied inaktiv - 18.11.2017, 10:18



Antwort auf: Stress mit Arbeitgeber wegen Schwangerschaft

1. Ich bin nicht die erste Schwangere in dem Betrieb und daher weiß sie wie es so abläuft. 2. Habe ich ihr gesagt ich komme normal arbeiten, mache eben liegen gebliebene arbeiten und entlaste damit ja auch andere Mitarbeiter. Steuerberaterin war auch der Meinung daß ich normal arbeiten darf, eben keine Küche mehr. 3. Hätten wir uns darauf geeinigt, dass ich eben diese Arbeiten mache, wir uns absprechen etc. 4. Kam sie von heute auf morgen und gab mir keine Antworten mehr, es gab nur noch Seiten Hiebe wegen der Schwangerschaft und wie unnutz und unbrauchbar ich dich geworden bin und wie sauer sie auf mich ist. Und das ich selbst schuld bin, warum werde ich auch Schwanger und spreche dies nicht mit ihr ab.... 5. Kam nun eben diese Nachricht das ich garnicht mehr kommen sollen und bis Jahres Ende Urlaub und Überstunden abgebaut werden, davon abgesehen das ich nicht so viel zusammen habe um 5 Wochen zu überbrücken. Minusstunden oder so baue ich wegen ihren 5 Minuten nicht auf. Ich war 9.6 als ich erfahren habe daß ich Schwanger bin. Dazu muss ich sagen das ich gesundheitlich angeschlagen bin und aufgrund der Schwangerschaft die Untersuchungen erstmal pausiert wurden. Sie hat die Möglichkeit, mich in einen anderen Bereich zu verschieben. Muss sie nichtmal, da ich in sämtlichen Bereichen arbeite und mich auskenne. Ich könnte locker mit an der Rezeption arbeiten oder die Weihnachtsvorbereitungen machen.. Warum sie bei mir so einen Unterschied macht gegenüber vor 1jahr bei der Kollegin, wissen wir alle nicht. Die Vermutung liegt nur daran, dass ich eben alles gemacht habe und mehr als ich musste und es nun nicht mehr darf.

von FlummiPrinzessin am 18.11.2017, 11:45



Antwort auf: Stress mit Arbeitgeber wegen Schwangerschaft

1. Du hast ihr keine Gelegenheit gegeben die Gefährdungsbeurteilung zu machen und die Maßnahmen zu treffen, indem du ihr mit dem BV zuvorgekommen bist, was gar nicht geht! 2. Du hast das nicht zu entscheiden, und auch nicht die Steuerberaterin. Einzig und allein die Chefin hat das zu entscheiden. 3. Wann hätte sie sich mit dir einigen können? Das Attest lag ja schon vor! 4. Es ist mehr als verständlich, dass sie so sauer ist. Ihre Rechte wurden verletzt. 5. An deiner Stelle würde ich mich entschuldigen, das Attest zurücknehmen und den 2017-er Urlaub jetzt nehmen, und auch die Überstunden abbauen. Wenn alles aufgebraucht ist, würde ich wieder zur Arbeit gehen. Ich denke schon, dass sie als Arbeitgeberin auch anordnen kann, dass du aus dringenden betrieblichen Gründen (die ich hier in dem Vertrauensbruch gegeben sehe) jetzt deinen Urlaub für das laufende Jahr nimmst. Danach kann die Chefin (niemand außer ihr!) dir die zumutbaren Arbeiten für den Rest der Schwangerschaft zuweisen.

Mitglied inaktiv - 18.11.2017, 12:38



Antwort auf: Stress mit Arbeitgeber wegen Schwangerschaft

Also, als ich schwanger wurde, hätte ich spontan auch nicht gewusst, wer ein BV ausspricht und selbstverständlich dem Arzt vertraut, dass dies so oK ist. Und davon ab finde ich, es ist auch Sache eines Vorgesetzten, bei Unklarheiten das klärende Gespräch zu suchen und evt. Missverständnisse zu beseitigen. zumindest wäre es mir im Traum nicht eingefallen, mich als Vorgesetzte so beleidigt/bockig zu verhalten. Die Fragestellerin jetzt für das Verhalten der Chefin alleine verantwortlich zu machen, finde ich so nicht ok.

von cube am 18.11.2017, 13:29



Antwort auf: Stress mit Arbeitgeber wegen Schwangerschaft

Es wäre die Pflicht der Fragestellerin gewesen, zuerst den AG von der Schwangerschaft zu informieren. Sie hat sich schon bei der ersten Schwangerschaft ein BV aus denselben Gründen (Arbeitsbedingungen im Restaurant) "geholt" und wollte dieses unrechtmäßige Vorgehen jetzt ein zweites Mal bei diesem AG wiederholen. Alle drei Konfliktparteien haben sich hier falsch verhalten. Aber in der Reihenfolge: zuerst die TE und die Ärztin, danach der AG. Aktion und Reaktion. Außerdem wissen wir weder die Vorgeschichte des Konflikts (die es mit Sicherheit auch gibt) noch wie lange sie schon bei diesem AG arbeitet. Es paßt für mich nicht zusammen, dass die TE sich anmaßt, die Gefährdungsbeurteilung samt Maßnahmen dem AG vorwegzunehmen und dann anschließend ihre Arbeitnehmerrechte bezüglich Urlaub und Überstunden bis zum Anschlag ausreizen und durchsetzen möchte. Eine Mitarbeiterin, die sich mir gegenüber so verhält, würde ich auch ordentlich in die Schranken weisen. Den "Stress" hat sie nicht infolge der Schwangerschaft, sondern weil sie dem AG die Entscheidungskompetenz aus der Hand gerissen hat.

Mitglied inaktiv - 18.11.2017, 13:48



Antwort auf: Stress mit Arbeitgeber wegen Schwangerschaft

Bevor man dem AG von der Schwangerschaft erzählt, geht man zum FA. Würde Frau es anders herum machen, würde es hier im Forum auch massiv Kritik hageln. Ich sehe nach wie vor nicht, warum die Fragestellerin für die Unfähigkeit des Arztes verantwortlich sein soll. Hätte der Arzt keinen Fehler gemacht, wäre es nicht so weit gekommen. Wenn es einen Schuldigen geben muss, dann er, nicht die Schwangere. Im Gegensatz zum Arzt, muss eine Frau um Mutter zu werden nicht studiert haben, somit nicht Gesetze und Zuständigkeiten auswendig kennen. Sie darf sich darauf verlassen, dass andere ihren Job ordnungsgemäß ausüben.

Mitglied inaktiv - 18.11.2017, 15:52



Antwort auf: Stress mit Arbeitgeber wegen Schwangerschaft

Eben und nicht jeder hat die Paragraphen und Vorgaben bezüglich Beschäftigungsverbote so gut drauf wie uriah. Normalerweise kommt man damit ja auch nicht so oft mit in Berührung. Ich finde, dass die Chefin sich hier wie ein Kleinkind benimmt. Auch wenn das Beschäftigungsverbot nicht rechtens wäre, hätte sie es doch normal ansprechen können. Soweit ich weiß, hat auch jeder Chef die Möglichkeit das Beschäftigungsverbot überprüfen zu lassen. Dann soll sie das doch anordnen. Jetzt der Fragestellerin zu unterstellen, sie hätte beim Arzt ums Beschäftigungsverbot gebeten und ihr unterschwellig zu unterstellen, sie wäre bewusst die Chefin hintergangen, ist unverschämt. Hier wird sowieso oft Frauen, die Fragen zu einem Beschäftigungsverbot stellen, oft unterschwellig unterstellt, dass sie keine Lust haben zu arbeiten. Kommt mir jedenfalls so vor. Das ist jedoch meine subjektive Meinung. Auf meine Frage letztens, über welche Ausbildung hier eine gewisse Person verfügt, die sich hier teilweise sehr weit aus dem Fenster lehnt, habe ich auch keine Antwort erhalten. Nun gut, Google kann ich auch benutzen, wenn ich etwas wissen möchte. Aber eigentlich ist das ja hier ein Expertenforum und die Fragen richten sich hier an EXPERTEN. Wer hier jetzt noch alles, außer Frau Bader, Experte ist, kann ich nicht beurteilen. Aber man stellt hier mit Sicherheit keine Fragen, um sich im Endeffekt vor Hobby–Rechtsanwältin rechtfertigen zu müssen. Das musste ich jetzt einfach mal loswerden und mehr werde ich dazu auch nicht mehr schreiben.

von gini82 am 19.11.2017, 16:43



Antwort auf: Stress mit Arbeitgeber wegen Schwangerschaft

N'Abend Leute Also, ich muss auch sagen hier wird der Fragesteller einiges unterstellt und sofort in einem Ton ... Ich BIN Juristin (so Volljuristin mit 2 Staatsexamina und so), aber eine andere "Fachrichtung" und ich hätte, wenn mein FA mir bei Feststellung der Schwangerschaft oder auch in deren Verlauf gesagt hätte, ich dürfe nicht mehr arbeiten und bekäme ein BV ... ja ... ich hätte dann wohl auch bei meiner Dienststelle angerufen, dass so weiter gegeben und die Unterlagen gefaxt ... Es ist ein spezielles Thema und selbst ich, als jmd der ggf sensibilisiert ist, hätte das alles nicht gewusst und meinem FA (so Fachmann für Schwangerschaften nicht wahr?) vertraut. Hier der Fragestellerin, die ja augenscheinlich keine juristische Vorbildung hat, irgendeine Übergriffigkeit oder böse Absicht zu unterstellen ist geschmacklos und grenztan Beleidigung (es GRENZT DARAN - NICHT IST BELEIDIGUNG). Selbst wenn ein BV oder Teil-BV so nicht ergehen kann/darf, es Vllt so gar nicht mal gilt oder Wirkung hat: Das könnte die AG sagen und eben dann mit der (offenbar rechtlich zutreffenden) Begründung die hier genannt ist. Sich so zu verhalten wie hier durch die Fragestellerin geschildert rechtfertigt ein (höchstwahrscheinlich unbedacht ausgesprochenes) ungültige oder zumindest nicht haltbares BV ein solches Verhalten des AG nicht. Moralisch / Menschlich nicht und im Übrigen auch rechtlich nicht (so viel hab ich aus dem Studim aUS dem Arbeitsrecht noch behalten ): Der AG muss dem AN auch die Möglichkeit geben, seine vertraglichen Pflichten zu erbringen, sprich: zu arbeiten. Wenn wegen der Schwangerschaft gewisse Dinge nicht gemacht werden können (auch ohne ein ungültiges BV), wie zB sehr schweres Heben oder zb der Umgang mit gefährlichen Stoffen oder so, dann muss der AG sich dennoch bemühen, dem AN due Möglichkeit zu geben, zu arbeiten, und hier scheint das ja möglich zu sein. Darüber hinaus rechtfertigt auch ein wohl so nicht gültiges BV keine indirekte Drohung mit Kündigung ( Du brauchst nicht mehr kommen und Geld zahl ich auch nicht aus), zumal die Kündigung einer Schwangeren auch extrem schwer ist. Also ... anstatt die Fragestellerin hier zu belehren und beschimpfen Vllt mal brauchbare Ratschläge geben? In jedem Fall die eigene Arbeitskraft ausdrücklich anbieten, damit Dir keiner das Fehlen Deiner ArbeitsBereitschaft vorwerfen kann. Und wenn jmd das mitbekommt schadet es auch nicht. Ansonsten natürlich das Gespräch suchen oder zumindest anbieten, um diese Sache aufzuklären. Und auch ganz direkt fragen, was sie damit meint, das Du nicht mehr kommen brauchst und das sie nichts zahlt. Wenn da noch (Rest)Urlaub und Überstunden sind kann es ja aber auch nicht schaden, das zu nehmen, ich würde da aber auf die Abwickling bestehen (in formeller Hinsicht), die in Eurem Betrieb üblich sind. Und wenn sie Dich nicht arbeiten lässt oder Geld ausbleibt oder sie Dir kündigt SOFORT zum Anwalt (zB bei der Kündigungsschutzklage sind sehr kurze Fristen einzuhalten). Am besten ist dann ein Fachanwalt für Arbeitsrecht (nicht "nur" Tätigkeitsschwerpunkt oder wo Arbeitsrecht nur so mit auf dem Schild steht ;-) ). Ein solcher gibt Dir dann ggf auch praktische Antworten, mit denen man was anfangen kann. GlG

von AnnaLa am 21.11.2017, 22:43



Antwort auf: Stress mit Arbeitgeber wegen Schwangerschaft

Danke Anna und die anderen auch... Nein, wenn ich ein Teil BV bekomme, gehe ich davon aus, dass meine Ärztin weiß was sie mir gibt. Ich werde nochmal wegen der Arbeit nachfragen, da ich es so nicht stehen lassen möchte. Der Vorschlag mit dem Vollbeschäftigungsverbot kommt im übrigen von meiner Chefin, das hat sie auch nochmal gegenüber den Mitarbeitern ausgesprochen. Ebenso das es bei einem Beschäftigungsverbot KEINEN LOHN mehr gibt und ich dies nicht bekomme bzw nur den Anteil was dir Krankenkasse eben bezahlt ( ich glaube sie verwechselt es mit Krankengeld?) Ich habe es nochmal angesprochen das ich arbeiten möchte, leider keine Reaktion. Jetzt heisst es wohl abwarten und Tee trinken und hoffen das sie Schluss endlich doch wieder normal mit mir redet.

von FlummiPrinzessin am 22.11.2017, 17:28



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