Frage: Zweites Kind - Mutter zu Hause

Sehr geehrte Frau Bader, ich hätte ein paar Fragen zu folgender Situation: Ersten Kind kam am 17.07.2012 Zweites Kind ET= 03.07.2015 Meine Frau ist seit dem ersten Kind Zuhause. Erst MuSchu dann 2 Jahre EZ. Meine Frau hat nur 2 Jahre EZ beantragt. Mit ihrem Alten AG gab es kein Arbeitsvertrag. Sie arbeitete dort mehrere Jahre. Auch hat der AG bzw. meine Frau nicht gekündigt. Es war ein kleiner Verkaufsladen für Mode mit ein paar Angestellten. Dieser Modeladen ist seit einiger Zeit umgezogen. Meine Frau hatte auch nicht vor, dort wieder anzufangen, weil die Fahrtstrecke zu weit ist. Was machen wir jetzt am Besten? Wie sieht das rechtlich aus? Besteht erneuter Anspruch auf Mutterschutz bzw. Mutterschaftsgeld? Wie sieht es mit Elterngeld für das zweite Kind aus? Meine Frau bezieht zzt. keine anderen Unterstützungsleistungen. Sie ist bei mir in meiner Familienversicherung mitversichert. Grüße Kratos

von Kratos am 26.03.2015, 07:25



Antwort auf: Zweites Kind - Mutter zu Hause

Hallo, Sie ist ja einfach nicht aufgetaucht, deshalb würde ich mal von einer Beendigung des Vertrages ausgehen. Vllt. einfach mal dumm stellen u die neue SchwS und neue EZ anmelden und schauen, was passiert. Dazu die alte EZ am Tag vor Beginn des Mutetrschutzes schriflich beenden. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 26.03.2015



Antwort auf: Zweites Kind - Mutter zu Hause

Nun ja, nachdem Deine Frau nach Ablauf ihrer zweijährigen Elternzeit am 17.07.2014 einfach und stillschweigend nicht wieder bei der Arbeit aufgetaucht ist, kann der AG ihr fristlos kündigen. Sicher, daß er das nicht getan hat? Was dachtet Ihr denn, was ihr Status ist, nachdem sie seit 8 Monaten weder in Elternzeit noch in einem Arbeitsverhältnis steht? Denkt man da nicht irgendwann mal drüber nach?

von Strudelteigteilchen am 26.03.2015, 07:39



Antwort auf: Zweites Kind - Mutter zu Hause

Sie hat weder einen Vertrag, noch was sie arbeiten. Mutterschutz gibt es diese Einmalzahlung dann. Elterngeld 300€. So wie Du es schreibst hatten sie dann einen stillschweigenden Aufhebungsvertrag. Keiner von beiden klagte oder forderte irgendwas. Sämtliche Fristen sind vorbei.

von Sternenschnuppe am 26.03.2015, 07:47



Antwort auf: Zweites Kind - Mutter zu Hause

Hallo, Vielleicht wurde aber auch stillschweigend angenommen, dass sie ein drittes Jahr Elternzeit angehängt hat. Bei mir hat sich damals die Krankenkasse gemeldet, kurz vor Ende der angemeldeten Elternzeit, um nachzufragen, wie es bei mir weitergeht, ob ich micht freiwillig selbst versichere, ein anderes Arbeitsverhältnis habe... Ich würde mich da mal beim Arbeitgeber oder vielleicht bei der Krankenkasse erkundigen, ob sie noch als Arbeitnehmer geführt wird. Das wär nämlich super für Deine Frau, dann könnte sie noch mal Mutterschaftsgeld in Höhe des alten Lohns bekommen, wenn sie die erste Elternzeit einen Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes beendet. Luvi

von luvi am 26.03.2015, 10:13



Antwort auf: Zweites Kind - Mutter zu Hause

Hallo Frau Bader, danke für die Interessante Antwort. Hier mal die kurze Zusammenfassung aus Sicht meiner Frau: "Ich hab gar nicht's gemacht... Ich hab weder was beantragt noch was gekündigt... Ich hatte ja keinen Vertrag oder sonst was... Ich war angemeldet über das Steuerbüro von meinem Chef und hab mich dort selbst angemeldet und mich selbst in Mutterschutz gemeldet, weil mein Chef doch keine Ahnung von irgendwas hat...der zählt nur Geld und der macht sonst nichts. Das macht alles sein Steuerbüro. Das die Lohnabrechnung nur bis Mitte 2014 kam, hat auch damit zu tun, dass die da auch das Geschäft zu gemacht haben. Deswegen ist das ja so kompliziert, weil ich bis auf die Lohnabrechnung nicht's hab. Das Geschäft wurde an einen anderen Ort verlegt. Da wir auch in dem zweiten EZ -Jahr das zweite Kind geplant haben, war an sich klar, das ich nicht mehr dort anfangen werde. Und der AG hat es wohl einfach drauf ankommen lassen, mit der Hoffung, das ich nicht mehr komme." Der einzigste Grund wäre, MuSch-Geld zu erhalten - und daraus mache ich keinen Hehl. Mann muss halt an vieles im Voraus denken, was mit Sicherheit nicht immer einfach ist. Wir haben wohl einfach nicht so weit gedacht, z.B.: das dritte Jahr EZ zu beantragen; um diese dann zu beenden um MuSchu zu beantragen und dadurch auch wieder MuSchu-Geld zu erhalten. Wenns am Ende nicht klappt, haben wir halt einfach Pech und unsere Schuld. Frage: Die SchwS muss bei der KK und AG angemeldet werden?! EZ eigentlich direkt bei AG ?! Danke Grüße Kratos

von Kratos am 27.03.2015, 09:50



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