Sehr geehrte Frau Bader, laut § 14 MuSchG, Absatz 3, zahlt die Krankenkasse den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld, wenn der Arbeitgeber aufgrund eines Insolvenzereignisses zur Zahlung nicht in der Lage ist. Ab welchem Zeitpunkt gilt diese Verpflichtung? Ab Insolvenzereignis oder ab Beginn der Schutzfrist? Meine gesetzliche Krankenkasse vertritt ersteren Standpunkt. Sie zahlt den Zuschuss erst ab Insolvenzereignis. Für den Zeitraum davor, d.h. von Beginn der Schutzfrist bis Insolvenzereignis, zahlt sie lediglich das MuSchGeld in Höhe von 13 € / Tag. Ist das nicht unrechtmäßig? So gehen mir ca. 1600 € verloren. Müsste nicht auch für diesen Zeitraum der Zuschuss gezahlt werden? Oder tritt das Insolvenzgeld an dessen Stelle? Meine Eckdaten: Letztes Gehalt erhalten für Oktober '12. Danach kein Entgelt mehr erhalten. Beginn Schutzfrist 27.12.12. Insolvenzereignis 01.02.13. Geburt Kind 13.02.13. Kündigung für zulässig erklärt v. d. zuständigen Landesbehörde. Kündigung erfolgte fristgerecht zum 31.03.13, hilfsweise zum nächst möglichen Termin. Ich hoffe Sie können mir helfen; diese Frage konnte mir bis heute niemand beantworten. Weder die Behörden noch Juristen aus dem Bekanntenkreis. Mit freundlichen Grüßen S.C.
von clara2013 am 23.03.2013, 22:29