Hallo liebe Frau Bader, ich habe eine Frage zu folgendem Sachverhalt: Das Trennungsjahr läuft seit Nov. 2013. Es läuft bisher (seit gut 5 Jahren) ein Sparvertrag mit Einzelvertretungsberechtigung und 3 monatiger Kündigungsfrist weiter. Begünstigte sind beide Eheleute. Das Geld geht aber natürlich nur von dem Konto eines Ex-Ehepartners ab. Es besteht Sorge das ein Ex von der Einzelvertretung Gebrauch macht, den Vertrag kündigt sich selbst zu 100% bereichert. Vorgesehen ist allerdings eine Aufteilung der Sparsummer 50 zu 50. Wann sollte man den Sparvertrag kündigen und die Auszahlung auf beide Sparer zu gleichen Teilen erwirken? Zum Ablauf des Trennungsjahres oder besser schon früher? Vielen Dank Boots
Mitglied inaktiv - 16.04.2014, 15:53