Frage: zu meiner Frage gestern...

Hallo Frau Bader! Zu meiner Frage gestern, Ich meinte, ob ich die ez nach den 2 Jahren beliebig ändern kann, also auf 3 mo. Oder 6 mo.?? Welche fristen muss ich einhalten?? Am 15.05.2015 würde ich wieder anfangen zu arbeiten. Darf der Arbeitgeber mir das verbieten?? Vielen lieben dank für Ihre Mühe!!!!

von phoebe87 am 04.03.2015, 10:00



Antwort auf: zu meiner Frage gestern...

Hallo, klar. Frist Verlängerung 7 Wo. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 05.03.2015