Guten Tag.
Ich habe im September 2014 meine schulische Ausbildung beendet. Nun bekam ich heute eine Zahlungsaufforderung über Ausbildungsgebühren, welche im Oktober 2012 fällig gewesen wären.
Meine Frage nun: Ist diese Aufforderung noch gerechtfertigt, da ich bis 2014 in Ausbildung war oder verjährt, da die Forderung sich auf 2012 bezieht? Ich habe weder eine Mahnung noch etwas anderes derartiges in diese Zeit erhalten
von
WhiteRose269
am 23.05.2017, 11:17
Antwort auf:
Zahlungsaufforderung 3 Jahre nach Ausbildungsende
RUB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 29.05.2017
Antwort auf:
Zahlungsaufforderung 3 Jahre nach Ausbildungsende
RUB
Mitglied inaktiv - 23.05.2017, 11:30
Antwort auf:
Zahlungsaufforderung 3 Jahre nach Ausbildungsende
Da die Fälligkeit der Gebühren noch nicht länger als 3 Jahre her ist, ist hier noch nichts verjährt, d.h. du bist zahlungspflichtig!
von
chrissicat
am 23.05.2017, 20:47
Antwort auf:
Zahlungsaufforderung 3 Jahre nach Ausbildungsende
Die Aufforderung bezieht sich auf Oktober 2012. Das wären doch über 4 Jahre
von
WhiteRose269
am 23.05.2017, 22:10
Antwort auf:
Zahlungsaufforderung 3 Jahre nach Ausbildungsende
Oh sorry, da habe ich nicht richtig gelesen. Steht in der Zahlungsaufforderung, dass die Gebühren bereits 2012 fällig waren oder ist das "nur" deine Interpretation?
von
chrissicat
am 24.05.2017, 21:16
Antwort auf:
Zahlungsaufforderung 3 Jahre nach Ausbildungsende
In der Aufforderung steht nichts direkt. Nur die Rechnung, im Anhang ist aber aufgelistet, wann Geld abgezogen wurde. Und der Oktober 12 ist dort offen
von
WhiteRose269
am 24.05.2017, 22:39