Ich arbeite im ambulanten Pflegedienst und habe zwei Jahre Elternzeit eingereicht. Ein Jahr ist jetzt rum und jetzt fange ich in Teilzeit 20 Stunden wieder an. Mein Arbeitgeber verlangt nun das ich am Dienstwochenende Teildienst Frühschicht und Spätschicht machen soll. Dies ist aber nicht möglich, da mein Mann gegenschichtig von mir arbeitet und meine Kinder dann nicht betreut sind. Hat mein Arbeitgeber das Recht dazu? Dann hätte ich ja keine Elterzeit mehr nehmen brauchen.
von
Emily Erdbeer mirimaus
am 29.09.2016, 15:16
Antwort auf:
Wochendarbeit in der Elternzeit?
Hallo,
das kommt darauf an, was im Arbeitsvertrag steht.
Wenn dort Schichtdienst geregelt ist, müssen Sie auch Schichtdienst arbeiten.
Oder Sie suchen sich mit Zustimmung ihres Arbeitgebers einen Job für die Elternzeit bei einem anderen Arbeitgeber.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 30.09.2016
Antwort auf:
Wochendarbeit in der Elternzeit?
Du musst im rahmen desse arbeiten wie auch vor der Geburt. Sprich wenn Du vorher Früh- und Spätschicht hattest, und am Wochenende gearbeitet hast, dann kann der AG dich natürlich auch in der Elternzeit so einsetzen.
Entweder mit dem Arbeitgeber reden und schauen ob sich eine Lösung finden lässt oder das OK holen das Du innerhalb der Elternzeit woanders arbeitest. Darf dann aber kein Konkurrent sein. Alternativ nach eine Lösung wegen der Betreuung suchen - wozu ich eh raten würde. was zB machst Du in den Ferien, bei Brückentagen, wenn das Kind krank ist usw.
Mitglied inaktiv - 29.09.2016, 17:09
Antwort auf:
Wochendarbeit in der Elternzeit?
Warum solltest du in Elternzeit nicht am Wochenende arbeiten, wenn es so üblich ist? Ich arbeite auch in der Pflege und war in der Elternzeit ganz normal im Dreischichtsystem arbeiten, nur mit geringerer Stundenzahl .
von
malini
am 30.09.2016, 07:57