Hallo! Mein vss Geburtstermin f mein zweites Kind ist der 09.10.17. Mutterschutz beginnt von daher Ende August. Seit März bin ich in Steuerklasse 3. Kann man durch Ausklammerung oder Teilweise verzicht des Mutterschutzes vor Geburt in diesem Fall erreichen, dass der Wechsel der Steuerklasse durch die Elterngeldstelle noch akzeptiert wird? Vielen Dank vorab
von Mariposa84 am 20.04.2017, 13:58