Hallo. Ich bin zur Zeit in Elternzeit, bekomme aber kein Elterngeld mehr und habe deshalb einen 400 € Job. Nun bin ich nochmal schwanger und bekäme nach Geburt dementsprechend den Mindestsatz von Elterngeld, würde diesen gerne auf 2 Jahre beantragen. Nun ist meine Frage, könnte ich den 400 € Job behalten oder würde mir dann das Elterngeld in irgendeiner Art gekürzt ?
von ciucas am 26.08.2016, 12:47