Hallo frau Bader
Ich möchte folgendes wissen von ihnen. Wir haben ein Sohn der wird am 4.11.14 2jahre und ich habe 3 jahre also bis 4.11.15 elternzeit genommen. Ich möchte nicht arbeiten da ich niemanden habe für mein sohn. Und das 2. kind ist unterwegs. Ich habe vor meiner 1. ss vollzeit gearbeitet und bekam 1500€ nettogehalt. Hatte auch dementsprechend gutes elterngeld dann 1 jahr lang. Meine frage wie wird das beim 2. kind? Bekomme ich wieder das selbe geld wie bei kind 1? Ich bin ungekündigt noch wie zuvor beim selben job als arzthelferin. Wie gesagt noch in elternzeit bekomm aber kein elterngeld mehr. Danke für ihre antwort. Mfg
von
Miss_amicelli
am 29.10.2014, 18:49
Antwort auf:
Wieviel elterngeld beim 2. kind wenn ich in nach 1. kind nicht arbeiten war?
Hallo,
nach der Gesetzesänderung ab 2013 besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG vom vollen Lohn.
Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 30.10.2014
Antwort auf:
Wieviel elterngeld beim 2. kind wenn ich in nach 1. kind nicht arbeiten war?
Dein 1. Kind wird bald 2 Jahre alt und dann kommt Kind 2 zur Welt. Und du warst zwischendurch nicht arbeiten? Dann gibts den Mindestsatz an Elterngeld 300 Euro zzgl Geschwisterbonus von 75 Euro.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 29.10.2014, 20:12