Sehr geehrte Fr. Bader,
1. Mein Sohn sollte Ende Februar 2012 geboren werden, kam 3 Wochen eher als Frühchen. Ich hatte Mutterschutz bis Ende Mai. Vom Arbeitgeber bekomme ich 6 Tage Urlaub. Wären es nicht 8?
Für den Monat vom Frühchen - Mutterschutz gibt es ja sicherlich keinen?
2. Mitte Mai 2013 fange ich wieder an. Für das Jahr sind es 17. Wie wird dies berechnet? Mein regulärer Anspruch beträgt 26.
3. Von den ersten 2 Jahren Elternzeit habe ich 15 Monate genommen. Bei den Antrag habe ich nichts mit reingeschrieben, wegen dem 3. Jahr, dass man bis zum 8. Lj nehmen kann (wusst ich leider nicht). Kann man dies im nachhinein machen oder verfällt mir das? Oder nur wenn Arbeitgeber zustimmt? Ich werde dort nur noch 5 Jahre beschäftigt sein und brauche es vielleicht nach der Zeit, also wenn ich schon nicht mehr dort arbeite.
von
joanna82
am 09.02.2013, 13:31
Antwort auf:
Wieviel Urlaubsanspruch habe ich?
Hallo,
1. + 2. Man muss dabei folgendes unterscheiden:
im BV und Mutterschutz erhält man ganz normale Urlaubsansprüche, im EU keine. Wenn man vor dem Mutterschutz krank war oder ein BV hatte, hat man auch Urlaubsansprüche.
In dem Jahr, in dem man teilweise noch arbeitet /im Mutterschutz ist, hat man anteilig für die Monate Urlaubsanspruch, die ganz gearbeitet wurde- eine tageweise Abrechnung für den jeweiligen Monat gibt es also nicht.
Anspruch besteht aber nur auf volle Monate. Das heißt: für jeden vollen Kalendermonat, den der AN Elternzeit genommen hat, wird der Urlaubsanspruch um je 1/12 gekürzt.
Den Urlaub, der vor dem EU entsteht, darf man grundsätzlich nach dem EU nehmen. Das bedeutet im Jahr direkt danach und noch im Folgejahr.
Vor dem EU nur dann, wenn er in dem Jahr angefallen ist.
Bsp: Der Mutterschutz beginnt Mitte Dezember, dann hat man ja für das neue Jahr im Januar Urlaubsansprüche (1/12). Den kann man nicht im alten Jahr nehmen.
Auszahlung ist nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich, sonst muss man den Urlaub aufsparen.
3. Wenn der Arbeitgeber zustimmt, kann der Antrag auch noch später gestellt werden.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.02.2013