Hallo Frau Bader, ich habe hier einiges über Elterngeld und das 2. Kind gelesen. Nun habe ich nur eine Nachfrage ob ich alles richtig verstanden habe. Ich bin im 11.2014 schwanger geworden und habe ab bekanntwerden der Ss nicht mehr arbeiten dürfen (Beschäftigungsverbot durch Betriebsärztin, bei voller Lohnfortzahlung). In Mitte 08. 2015 ist dann meine Tochter zur Welt gekommen. Ich mache 1 Jahr Elternzeit bei vollem Elterngeldbezug (ca. 1300€). Ab Mitte 08.2016 endet meine Elternzeit und ich gehe wieder Vollzeit arbeiten. Wenn ich im 08.2016 wieder schwanger werden würde, würde das 2. kind ja im 05.2017 zur welt kommen (Ich würde vom 08.2016 - 05.2017 wieder Beschäftigungsverbot bei vollem Gehalt bekommen). Wenn ich dann wieder Elterngeld beziehen würde, würden dann die Monate 09.2016 - 05.2017 und die Monate 09.2015 - 05.2016 (vor der ersten Geburt) zur Elterngeldberechnung herangezugen werden? Habe ich das so richtig verstanden? Ich dachte bisher, ich müsste, um wieder volles Elterngeld für das 2. Kind zu bekommen mind. 12 Monate vorm Mutterschutz (also ca. 14 Monate vor der 2. Geburt) gearbeitet haben. Ich hoffe ich habe verständlich geschrieben. Mfg und danke für eine Antwort
von karpatencarmen am 03.05.2016, 22:46