Frage: Wiedereinstieg

Guten Abend, nach einem Jahr Elternzeit fange ich wieder bei meinem AG an. Dieser bietet mir eine weiter entfernte Stelle an. Vor der Elternzeit hatte ich bereits mit dem Zug eine Gesamtfahrzeit pro Tag von mindestens 3 Stunden, oft auch länger, bei einer Arbeitszeit von 5 Stunden (4Tagewoche). Bereits beim ersten Kind konnte man mir keine näher gelegene Stelle anbieten, daher wurde ich bei meinen alten Dienstsitz eingesetzt. Jetzt nach der zweiten Elternzeit mit meinem 2. Kind, wird mir die weiter entfernte Stelle angeboten. Die neue Stelle ist 15 Minuten weiter entfernt also pro Tag nochmal zusätzlich mindestens 30 Minuten. Als Alternative wird mir ein Aufhebungsvertrag angeboten. Gibt es eine gesetzliche Regelung was die Zumutbarkeit bzgl. Fahrzeit betrifft und wenn Ja, welche Möglichkeiten habe ich diese Regelung zu meinen Gunsten einzusetzen? Was würde mit einer Abfindung passieren, wenn man sich arbeitslos melden muss, wegen "nicht zumutbarer" Fahrzeit? Freundliche Grüße

von Hasi13 am 20.07.2017, 21:40



Antwort auf: Wiedereinstieg

Hallo, Das kommt darauf an, was im Arbeitsvertrag steht Liebe Grüsse NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 24.07.2017



Antwort auf: Wiedereinstieg

Was steht im Vertrag zum Einsatz- oder Erfüllungsort? LG Lilly

Mitglied inaktiv - 20.07.2017, 22:09



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