Hallo, Mein Beschäftigungsverbot umfasst eine Arbeitszeit von 10Stunden pro Woche. Bis dahin hatte ich ca 50 Überstunden. Wie kann ich diese nun abbummeln? Bleibt es bei 10 Stunden pro Woche, dann wären es 5 Wochen oder sind es 40 Stunden pro Woche, weil ich diese vorher im Tahmen meiner Vollzeitstelle erwirtschaftet habe? Vielen Dank für die Antwort. Gruß Hanna
von 1981Hanna am 27.05.2015, 12:55