Erzieherin im Beschäftigungsverbot
Arbeitsvertrag sagt grundsätzlich 30 Stunden plus 5 "Abrufstunden", die vom Arbeitgeber ausnahmslos immer abgerufen wurden, allerdings immer auf 3 Monate befristet. Tatsächlich war die Arbeitszeit also immer 35 Stunden. Insgesamt lief das so über knapp vier Jahre.
Schwangerschaft im November festgestellt, sofortiges Beschäftigungsverbot. Bis zum 31.12. wurde der Lohnersatz auf der Grundlage von 35 Stunden berechnet. Ab 1.1. allerdings nur noch auf der Grundlage von 30 Stunden, da die Befristung der Abrufstunden am 31.12. auslief. Ist das mit § 11 MuSchG vereinbar?
Vielen Dank.
von
Murmeltiermama
am 27.02.2017, 11:00
Antwort auf:
Wie wird ein Lohnersatz im Beschäftigungsverbot berechnet (Sonderfall)?
Hallo,
ja. Denn wenn Sie arbeiten würden, wären die Stunden ja auch weggefallen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 28.02.2017
Antwort auf:
Wie wird ein Lohnersatz im Beschäftigungsverbot berechnet (Sonderfall)?
Dein "+5Std Arbeitsvertrag" ist ausgelaufen und wurde nicht verlängert. Dann ist es nach § 11 MuSchG rechtens, wenn der AG dir im BV nur den Lohn aufgrund des aktuell laufenden 30 h Vertrags zahlt.
Du müßtest beweisen dass die Befristung nur wegen der Schwangerschaft nicht verlängert worden ist. Die Beweisführung dürfte schwierig sein.
Mitglied inaktiv - 27.02.2017, 11:56