Wie wird das Elterngeld auf das ALG2 angerechnet, wenn 6 Monate davor gearbeitet

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Wie wird das Elterngeld auf das ALG2 angerechnet, wenn 6 Monate davor gearbeitet

Wie wird das Elterngeld auf das alg2 angerechnet, wenn man im Jahr zuvor 6 Monate gearbeitet hat und die anderen 6 Monate vor geburt alg1 bekommen hat? Nettoverdienst 440€ Alg1 260€

von engel1234 am 20.11.2014, 19:41



Antwort auf: Wie wird das Elterngeld auf das ALG2 angerechnet, wenn 6 Monate davor gearbeitet

Hallo, Beim Arbeitslosengeld II, bei der Sozialhilfe und beim Kinderzuschlag wird das Elterngeld grundsätzlich vollständig als Einkommen angerechnet. Für Elterngeldberechtigte, die vor der Geburt des Kindes erwerbstätig waren, gibt es jedoch einen Elterngeldfreibetrag. Dieser Freibetrag entspricht dem Einkommen vor der Geburt des Kindes und beträgt höchstens 300 Euro. Bis zu dieser Höhe ist das Elterngeld anrechnungsfrei und steht den Familien zusätzlich zu den genannten Leistungen zur Verfügung. Beispiel 1: Wer vor der Geburt des Kindes ein maßgebliches Nettoeinkommen von 650 Euro hatte und nach der Geburt für das Kind zu Hause bleibt, erhält ein Elterngeld von 549,25 (erhöhte Ersatzrate von 84,5 Prozent des wegfallenden Nettoverdienstes) ausgezahlt. Beim Arbeitslosengeld II, bei der Sozialhilfe oder beim Kinderzuschlag bleiben hiervon 300 Euro anrechnungsfrei und stehen zusätzlich zu den genannten Leistungen zur Verfügung. Beispiel 2: Wer vor der Geburt des Kindes ein maßgebliches Nettoeinkommen von 250 Euro hatte (z.B. aus einem Mini-Job) und nach der Geburt für das Kind zu Hause bleibt, erhält das Elterngeld in Höhe des Mindestbetrages von 300 Euro ausgezahlt. Bezieht die Familie nach der Geburt zusätzlich Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Kinderzuschlag, bleiben 250 Euro des Elterngeldes hier anrechnungsfrei und stehen zusätzlich zu den anderen Leistungen zur Verfügung. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 21.11.2014



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