Hallo Frau Bader, leider konnte ich nirgends eine ausreichend informative Antwort auf meine Frage finden und hoffe Sie können mir nun weiterhelfen. Ich habe einen Firmenwagen und überlege, ob es sich lohnt, diesen während der Elternzeit weiter zu fahren, oder mir für die Zeit ein eigenes Auto zu kaufen. Für diese Entscheidung bräuchte ich jedoch dringend eine Information, wie sich der Wagen auf das Elterngeld auswirken würde bzw. wie die Berechnung ist. Ich stelle mal ein Beispiel: Bruttogehalt beträgt € 3.000, geldwerter Vorteil des Wagens € 400. Ohne Wagen wären es ca. € 1.300 Elterngeld. Wie wird nun der Wagen abgezogen? Des Weiteren habe ich gehört, dass hinzu noch Steuern anfallen, die am Ende des Jahres mit dem Finanzamt abgerechnet werden!? Haben Sie da auch eine Begründung bzw. Erklärung für mich? Freue mich auf eine Antwort. Viele Grüße
von ssr0909 am 01.09.2014, 12:30