Hallo, ich würde gerne wissen, wie ich mit der Tatsache umgehe, dass der Mutterschutz meines zweiten Kindes in der Elternzeit meiner Tochter beginnt (kurz vor Ablauf des zweiten Elternzeitjahres, drei sind eingereicht). Ich habe gelesen, dass man unter Umständen die Elternzeit kurz vor Mutterschutzbeginn beenden soll um den vollen Anspruch auf Mutterschutzgeld vom Arbeitgeber und der KK zu erhalten. Kann oder sollte man dies ganz offen mit dem Arbeitgeber besprechen? Falls dieser an dem Umlageverfahren teilnimmt dürfte dies ja ohnehin kein Problem sein, oder? Würde dann das Gehalt vor der Geburt von Kind 1 zu Grunde gelegt - oder würde dies gar nichts bringen, da ich während der Elternzeit nicht in Teilzeit bei meinem Arbeitgeber arbeiten konnte (der Arbeitgeber bewilligt dies nicht, so dass ich zur Zeit einen Minijob in einem anderen Betrieb habe). Nachteile in Bezug auf die Elternzeit meiner ersten Tochter würden sich ja ebenfalls nicht ergeben, da das letzte Jahr Elternzeit durch die Geburt unseres zweiten Kindes doch sowieso verfallen würde, oder ist diese Information falsch? Unser 2. Kind wird im Sommer 2013 geboren. Und vielleicht können Sie mir ebenfalls sagen, wie das Elterngeld für das zweite Kind berechnet wird? Vielen vielen Dank für Ihre Hilfe, mfg Brilie
von Brilie am 12.11.2012, 12:48