Hallo, ich hatte schon mal geschrieben. http://www.rund-ums-baby.de/recht/Jugendamt-unternimmt-nichts-Akute-Gefahr_95336.htm Ich kann mit den Kindern nicht zur Polizei da die Kinder nicht bei mir leben. Ich habe jetzt Anzeige bei der Polizei wegen Missbrauch erstattet und habe Tonbandaufnahmen von den Kindern wie sie mir das gesagt haben. Gelten die als Beweis bzw. würden sie vor Gericht zugelassen? Das Jugendamt war mit 2 Mitarbeiter zum Hausbesuch da und hat die Kinder befragt und den ist nichts aufgefallen. Jetzt verweigert mein Ex mir das Umgangsrecht und beschuldigt mich des Missbrauchs. Vor dem Jugendamt hat er auch gesagt das er mir das Umgangsrecht verweigert. Ich würde jetzt einen Eilantrag stellen wollen und wollte fragen wie lange das in der Regel dauert. Meine Ex würde als Grund für die Umgangsrechtverweigerung Missbrauch vorwerfen und ich mache das selbe. Ich würde aus am liebsten das alleinige Sorgerecht beantragen oder wäre es sinnvoller damit noch zu warten? Kann ich nicht zur Wohnung meines Ex Lebensgefährten fahren und verlangen das die Kinder gynäkologisch untersucht werden? Vielen Dank
von mampf-bärchen am 21.10.2012, 19:30