Meine Kinder haben einen Abstand von lediglich 18 Monaten, weshalb ich die Elternzeit für das 1. Kind vorzeitig beendet habe. Für meinen zweiten Sohn habe ich 2 Jahre Elternzeit beantragt. Nun wird mein 2. Sohn im Juli 2 Jahre alt und ich möchte die Elternzeit noch um ein Jahr verlängern. Da ich erst ab Oktober einen Teilzeit-Kita-Platz für ihn habe, wollte ich ab Januar wieder mit 3 x 5 Stunden arbeiten. Meine Chefin hat nun aber angefragt ob ich auch jetzt schon einmal die Woche für 5 oder 6 Stunden kommen könnte. Daher stellt sich mir jetzt folgende Frage: Wie verhält es sich generell mit dem Urlaubsanspruch aus den beiden Mutterschutzfristen? Ich hatte zu folgenden Zeiten Mutterschutz: 1. Kind: 11.12.2012 - 19.3.2013 2. Kind (Frühgeburt): 13.07. - 16.11.2014 Im Jahr 2012 habe ich meinen gesamten Jahresurlaub (28 Tage) vor Antritt des Mutterschutzes verbraucht. Daher gehe ich davon aus, dass nur noch der Urlaubsanspruch ab dem 1.1.2013 besteht. Wenn ich nun z.B. ab August diesen Jahres im Rahmen der Elternzeit wieder beginne zu arbeiten, bis wann muss ich dann diese Urlaubstage genommen haben? Ich habe gelesen, dass man diesem im laufenden und im kompletten folgenden Jahr nehmen kann. Wenn ich also mitten im Jahr anfange, hätte ich dann ja weniger Möglichkeiten den Urlaub zu nehmen. Es geht auch darum, dass mir ja "Ansprüche" verloren gehen, wenn ich vorher 8 Stunden für einen Urlaubstag gearbeitet habe (mit der entsprechenden Vergütung) und nun nur noch 5 oder 6 Stunden pro Tag arbeiten würde mit eben der niedrigeren Vergütung. Oder muss mit dann für diese Urlaubstage die alte Vergütung berechnet werden? Gibt es eine Möglichkeit die verbliebenen Urlaubstage zumindest zum Teil nach der aktuellen Elternzeit bis zum 22.7.2016 (Mein 2. Sohn wird am 23.7. 2 Jahre alt) zu nehmen und dann im Anschluss wieder Elternzeit mit Teilzeitbeschäftigung zu beantragen? Dann würde mir doch für die Urlaubstage die Vollzeitvergütung zustehen? Kann ich dies einfach beantragen oder müsste meine Chefin hier zustimmen? Und hätte ich dann in den beiden Urlaubswochen Kündigungsschutz weil die erneute Elternzeit ja schon beantragt ist? Mir scheint das alles sehr kompliziert und leider habe ich noch niemanden gefunden, der mir diese Fragen hätte beantworten können. Vielen Dank daher schon mal an dieser Stelle.
von touri-rose am 30.05.2016, 22:28