In meinem Vertrag ist ein jährlicher Bonus (prozentualer Anteil am Umsatz) festgelegt. Ich erhalte diesen Bonus nun schon regelmäßig seit 4 Jahren mit steigendem prozentualen Anteil, jedoch immer nur jährlich. Wird der Bonus in die Berechnungsgrundlage für das Elterngeld mit einbezogen? Ich habe dies bzgl. bereis recherchiert und unterschiedliche Antworten/ Urteile gefunden. Gibt es ggfs. auch die Möglichkeit den Bonus nachträglich auf mehrere Monate zu splitten? Da der Bonus 300€ Elterngeld im Monat ausmacht, würde ich nur sehr ungern darauf verzichten. Ich freu mich auf Ihre Antwort! Liebe Grüße & Danke schön
von Becca-35 am 14.03.2017, 22:10