Hallo Frau Bader, ich hatte gestern einen Termin beim Jugendamt, weil sich der Vater meiner Kinder wirklich extrem quer stellt und sich derzeit generell bei allem weigert mit zu arbeiten. Ganz aktuell geht es um eine Vollmacht für eine Ferienfreizeit. Nun gab mir die Bearbeiterin des Jugendamts den Tipp, gleich eine Vollmacht zu verfassen, die für alle Kinder, bis zu ihrem 18. Geburtstag gültig sein soll. Ziel soll es sein, dass ich allein über die Planung und ausführung der Ferienfahrten meiner Kinder entscheiden darf. Hierbei geht es wirklich nur um betreute Ferienfreizeiten bis etwa drei Wochen länge; jedoch falls es sich mal ergibt, auch gerne mal ins Europäische Ausland, bzw. nach England. Doch wie genau formuliere ich so etwas, dass es auch Bestand hat? Ist eine derartige Vollmacht rechtens? Gibt es da evtl. sogar Vordrucke? Ich wäre evtl. auch bereit, gegen Gebühr etwas verfassen zu lassen, sofern es dann auch Rechtsbestand hat. Vielen Dank
von brittachen am 20.07.2017, 15:14