Sehr geehrte Frau Bader, mein Freund und ich befinden uns in Trennung. Unsere 1jährige Tochter wurde bisher fast ausschließlich von mir erzogen und hat ein sehr inniges Verhältnis zu meinen Eltern. Mein Exfreund und ich hatten damals die gemeinsame Sorge beantragt und sind uns nun darin einig, dies rückgängig zu machen; der Einfachheit halber, da die kleine auch in Zukunft bei mir leben soll. Über beides sind wir uns einig (also den künftigen Aufenthaltsort bei mir und die Übertragung der alleinigen Sorge auf mich). Ich möchte auch betonen, dass ich den Umgang von Vater und Tochter in Zukunft trotzdem fördern möchte, auch wenn ich meine persönlichen Gründe dafür habe, wieder die alleinige Sorge zu haben. Meine Fragen an Sie sind nun: Ich habe gelesen, dass auch bei Einigkeit der Eltern die Übertragung der alleinigen Sorge durch das familiengericht beschlossen werden muss. Wie habe ich mir das vorzustellen? Müssen wir einen Antrag ausfüllen oder tatsächlich vor Gericht erscheinen und unseren Beschluss rechtfertigen? Welche Kosten kommen da in etwa auf mich zu? Und hat es Aussicht auf Erfolg, da das Familiengericht ja sonst eher die gemeinsame Sorge fördern will? Herzlichen Dank für Ihre Antwort und die damit verbundene Mühe, einen schönen Abend, L.
von Liebeslieschen am 29.09.2016, 22:05