Guten Abend...ich habe diese Woche ein bescheid bekommen über elterngeld ....bei der durchsicht der Berechnung ist mir aufgefallen dass das brutto Gehalt im Januar niedriger ist wie sonst..da war ich drei Tage über meine 5 jährige Tochter krank geschrieben...der verdienstAusfall wurde durch Krankenkasse erstattet...die Bescheinigung der Krankenkasse mit dem Betrag hatte ich dem Antrag beigelegt...dies wurde nicht berücksichtigt ..ist das rechtens? Muss ich einen WidderSpruch schreiben oder sich erstmals an die Sachbearbeiterin wenden? Danke LG
von erbsi1 am 17.10.2014, 20:49