Hallo und erst einmal vielen Dank für die Bearbeitung meiner Frage!
Erstmal schildere ich den Fall:
Beim Jugendamt hat die Kindsmutter einen besagten Vater angegeben.
Der besagte Vater hat aber Zweifel an der Vaterschaft und der Kindsmutter einen Vaterschaftstest bei einer anerkannten Stelle mehrfach angeboten.
Die Kindsmutter lehnt diesen Vaterschaftstest aber ab und gibt an, dieses gerichtlich Klären zu wollen. Die Ablehnung erfolgt unter skurilen Gründen (Es sei frech ihr eine Fehlangabe zu unterstellen, sie sehe keinen Vorteil einer schnellen Klärung usw.)
Nun meine Frage:
Wer trägt die Gerichtskosten?
von
09876
am 19.11.2017, 21:33
Antwort auf:
Wer trägt die Gerichtskosten bei einem Verfahren zur Vaterschaftsanerkennung
Hallo,
der, der verliert. Es können noch weiter Argumente eine Rolle spielen (wenn sie zB einräumt, "Mehrverkehr" gehabt zu haben
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 20.11.2017
Antwort auf:
Wer trägt die Gerichtskosten bei einem Verfahren zur Vaterschaftsanerkennung
Ich habe diesbezüglich grade Post vom Amtsgericht bekommen!
Der Vater meines Kindes hatte auch Zweifel und darf nun Gerichtskosten in Höhe von 2000 Euro zahlen!
von
Roeschi0815
am 19.11.2017, 21:51
Antwort auf:
Wer trägt die Gerichtskosten bei einem Verfahren zur Vaterschaftsanerkennung
Leider der Vater was hier eine Frechheit wäre wenn er eine private Einigung vorschlägt welche verweigert wird.
Aber dann lieber 2.000€ beim Gericht und wirkliche Sicherheit als eventuell ewig für ein fremdes Kind zahlen.
10% der Kinder sind ins Nest gelegt.
Und mein Ex weigerte sich auch, leider auch einen privaten Test zu machen, dann war er selbst Schuld an den Gerichtskosten.
Lieber einmal einen Test und ewige Sicherheit, als dass das Kind jemals Unsicherheiten mitbekommt.
von
Sternenschnuppe
am 19.11.2017, 22:06