Wer trägt die Gerichtskosten bei einem Verfahren zur Vaterschaftsanerkennung

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Wer trägt die Gerichtskosten bei einem Verfahren zur Vaterschaftsanerkennung

Hallo und erst einmal vielen Dank für die Bearbeitung meiner Frage! Erstmal schildere ich den Fall: Beim Jugendamt hat die Kindsmutter einen besagten Vater angegeben. Der besagte Vater hat aber Zweifel an der Vaterschaft und der Kindsmutter einen Vaterschaftstest bei einer anerkannten Stelle mehrfach angeboten. Die Kindsmutter lehnt diesen Vaterschaftstest aber ab und gibt an, dieses gerichtlich Klären zu wollen. Die Ablehnung erfolgt unter skurilen Gründen (Es sei frech ihr eine Fehlangabe zu unterstellen, sie sehe keinen Vorteil einer schnellen Klärung usw.) Nun meine Frage: Wer trägt die Gerichtskosten?

von 09876 am 19.11.2017, 21:33



Antwort auf: Wer trägt die Gerichtskosten bei einem Verfahren zur Vaterschaftsanerkennung

Hallo, der, der verliert. Es können noch weiter Argumente eine Rolle spielen (wenn sie zB einräumt, "Mehrverkehr" gehabt zu haben Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.11.2017



Antwort auf: Wer trägt die Gerichtskosten bei einem Verfahren zur Vaterschaftsanerkennung

Ich habe diesbezüglich grade Post vom Amtsgericht bekommen! Der Vater meines Kindes hatte auch Zweifel und darf nun Gerichtskosten in Höhe von 2000 Euro zahlen!

von Roeschi0815 am 19.11.2017, 21:51



Antwort auf: Wer trägt die Gerichtskosten bei einem Verfahren zur Vaterschaftsanerkennung

Leider der Vater was hier eine Frechheit wäre wenn er eine private Einigung vorschlägt welche verweigert wird. Aber dann lieber 2.000€ beim Gericht und wirkliche Sicherheit als eventuell ewig für ein fremdes Kind zahlen. 10% der Kinder sind ins Nest gelegt. Und mein Ex weigerte sich auch, leider auch einen privaten Test zu machen, dann war er selbst Schuld an den Gerichtskosten. Lieber einmal einen Test und ewige Sicherheit, als dass das Kind jemals Unsicherheiten mitbekommt.

von Sternenschnuppe am 19.11.2017, 22:06



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