Frage: wenn mama was passiert...

hallo, kurze erklärung sorgerecht 50/50. vater befindet sich im ausland und es besteht seit 4 jahren keinen kontakt. was würde denn im schlimmsten falle passieren? müsste mein kind zum erzeuger den er nicht kennt und in ein land dass ihm fremd ist, ebenso die sprache? oder habe ich hier die chance es über einen ra zu regeln?

Mitglied inaktiv - 20.01.2011, 09:56



Antwort auf: wenn mama was passiert...

Hallo, Sie können ein Vorsorgetestament machen. Dies ist beim Notar möglich. Die Kosten richten sich nach dem Streitwert. Man kann es ist aber auch zu Hause handschriftlich + Ort + Unterschrift erstellen. Dann rate ich, das Testament im Jugendamt zu hinterlegen. Das dient nur der Sicherheit, dass es nicht verloren geht. Außerdem wird es auf Wunsch geprüft. Man kann es auch bei Freunden/ Verwandten deponieren. In der Regel folgt das Gericht diesem Testament, es sei denn, es hält die Person nicht für geeignet (zu alt etc.). Dann entscheidet es im Kindswohlinteresse anders. Patenschaft hat aber nichts damit zu tun. Wenn ein Elternteil noch lebt, wird dieser das Sorgerecht bekommen, wenn nicht dringendes dagegenspricht (zB die beiden kennen sich gar nicht). Ansonsten kann man jemand anderen bestimmen, dem muss das Gericht folgen, es sei denn, es gibt einen Grund zur Ablehnung. Dies kann am Alter der Person (ab 60) oder an ihrem Lebenswandel liegen. Ich hatte aber auch mal den Fall, dass der langjährige Lebenspartner das Kind bekommen hat, weil es zu diesem eine viel engere Bindung hatte. Vermögensverwalter kann dieselbe oder eine andere Person sein – auch das kann man in dem handschriftlichen Testament festlegen. Rechtlich sind ein notar. Testament u ein eigenes gleichgestellt. Ich kann es Ihnen auch entgeltlich vorformulieren. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 24.01.2011



Antwort auf: wenn mama was passiert...

Die selbe Frage hab ich mir vor 1 Woche auch gestellt und dann auch beim Jugendamt. Also falls du einen neuen Partner hast zudem dein Kind engen Kontakt hat, kannst du handschriftlich mit Datum und Ort eine Erklärung vorsichtshalber auch beim Jugendamt hinterlegen, das dein Kind bei ihm bleiben soll. Das Gericht wird sich in dem Fall daran halten, falls Prüfung ergab, er ist dort gut aufgehoben. Zu KV wird er nicht kommen, aber du solltes das vorher wirklich schriftlich festhalten, da zu diesem keine Bindung besteht. Falls kein anderer Partner da ist, kannst du zum Beispiel auch deine eltern bestimmen. Eben jemanden bei dem dein Kind neben dir seinen Lebensmittelpunkt hat. Das wird im Fall des Falles dann noch überprüft und wenn aufgrund des Hohen Alters oder anderen schwerwiegenden Gründen, die das kindeswohl gefährden würden, nichts gegen die von dir benannte Person spricht, wird dein Kind dort verbleiben dürfen. Wie gesagt hinterleg das sicherheitshalber auch beim Jugendamt oder bei der person die benennst, das im Fall des Falles es auch sofort bei der Hand ist. So hatte mir die Dame vom Jugendamt das gesagt. lg P.S.: Wenns eit 4 Jahren kein kontakt besteht, würde ich auch andenken das alleinige Sorgerecht zu beantragen?

Mitglied inaktiv - 20.01.2011, 11:25