Hallo Frau Bader, Ich bin derzeit in Elternzeit und möchte nun wissen welches Gesetz für den Wiedereinstieg nach Elternzeit zuständig ist. Im Elternzeit Gesetz steht eine Frist von 7 Wochen um dem Areitgeber eine stdverrigerung mitzuteilen. Während im Teilzeitgesetz eine Frist von 3 Monaten vor in Kraft treten steht. Für mich ist unklar welches Gesetz greift da ich mich während der Meldung an den AG auf jeden Fall noch in Elterneit befinde es aber um den Zeitraum nach der Elternzeit geht. LG
von Bella1410 am 14.07.2017, 10:56