Welchen Gehaltsanspruch habe ich in Teilzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Welchen Gehaltsanspruch habe ich in Teilzeit

Sehr geeherte Frau Bader, meine Tochter ist jetzt ein Jahr alt geworden und ich beabsichtige ab 01.07 in Teilzeit (19Std./Woche) wieder arbeiten zu gehen, nach einem genommen Jahr Elternzeit. Mündlich würde mir vom AG alles zugesagt! Meine Fragen wären nun, habe ich rechtlich einen Anspruch auf TZ (Betrieb mit ca. 35 Vollzeitmitarbeitern), zu meinem alten Gehalt, natürlich auf die Stunden runter gerechnet, wichtig, ich kann in TZ nicht auf meinen Platz als Abteilungsverantwortliche sondern als "normaler Mitarbeiter" zurück, da laut AG der Job nicht in TZ zu bewältigen ist. Ich würde einen Vertrag bekommen der sich Teilzeitvertrag in Elternzeit nennt, muss ich während der nächsten 2 Jahre (3Jahre wären ja Elternzeit) einer Änderung der Berufsbezeichnung zustimmen,von Abteilungsverantwortlich in "normaler Mitarbeiter"? Im Voraus besten Dank für Ihre Hilfe

von Bella1 am 19.06.2012, 12:06



Antwort auf: Welchen Gehaltsanspruch habe ich in Teilzeit

Hallo, ja, Sie haben Anspruch auf den anteiligen Lohn Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.06.2012



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