Wegen BV vom Hausarzt könne Arbeitgeber kein personellen Ersatz einstellen??!?!

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Wegen BV vom Hausarzt könne Arbeitgeber kein personellen Ersatz einstellen??!?!

Hallo Frau Bader, ich bin jetzt in der 8. ssw und habe schon seit der 5. Ssw ein Beschäftigungsverbot. Nach dem Gespräch mit meinem Arbeitgeber, wurde ich nach der Risikobeurteilung auch sofort ausgemustert. (Altersheim Küche/Service, Schicht und we Arbeit) Ich bin darauf dann zu meinem Hausarzt, weil mein Frauenarzt inzwischen Urlaub hatte und hab mir ohne Probleme ein BV geholt und beim Arbeitgeber eingereicht. Soweit war alles in Ordnung. Jetzt, wochen später, erzählt meine Arbeitskollegin, der Chef meinte er könne keinen Ersatz für mich einstellen, da mein BV vom Hausarzt und nicht vom Frauenarzt ausgestellt worden ist! Stimmt das?

von Loreley86 am 23.08.2016, 13:49



Antwort auf: Wegen BV vom Hausarzt könne Arbeitgeber kein personellen Ersatz einstellen??!?!

Hallo, das kann auch der Huasarzt. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 28.08.2016



Antwort auf: Wegen BV vom Hausarzt könne Arbeitgeber kein personellen Ersatz einstellen??!?!

"der Chef meinte er könne keinen Ersatz für mich einstellen, da mein BV vom Hausarzt und nicht vom Frauenarzt ausgestellt worden ist" - diese Aussage ist ja nur von der Arbeitskollegin. Das würde ich als Gerücht verbuchen. Übrigens, wenn die Gefährdungsbeurteilung des Arbeitgebers eine Freistellung (generelles BV) erforderte, braucht kein Arzt noch ein Beschäftigungsverbot auszustellen.

Mitglied inaktiv - 23.08.2016, 14:09



Antwort auf: Wegen BV vom Hausarzt könne Arbeitgeber kein personellen Ersatz einstellen??!?!

Warum hat der Arzt das BV überhaupt ausgestellt? Das hätte doch in Deinem Falle der AG machen müssen. Immerhin bist Du nicht krank, sondern der Arbeitsplatz das Problem. Ansonsten, was die Kollegin sagt stimmt nicht. Wie und warum auch immer sie auf diese Idee kommt.

Mitglied inaktiv - 23.08.2016, 15:03



Antwort auf: Wegen BV vom Hausarzt könne Arbeitgeber kein personellen Ersatz einstellen??!?!

Evtl liegt das Problem eher daran, das die KK dieses BV als "vorgeschoben" ansieht und deshalb der AG das Geld nicht von denen wiederbekommt. Das was Du als "Risikobegründung" angibst ist nur in Teilen ein Problem und würde nicht automatisch immer ein BV nach sich ziehen. Evtl hat der AG dich auch deshalb zum Arzt geschickt statt seiner Pflicht nachzukommen und dieses eben selbst auszustellen. Aber viele AG sind auch eben froh eine Schwangere "los zu sein". Erst recht wenn man dann eben das Geld für diese von der KK wiederbekommt.

Mitglied inaktiv - 23.08.2016, 15:06



Antwort auf: Wegen BV vom Hausarzt könne Arbeitgeber kein personellen Ersatz einstellen??!?!

Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Wird ein bv ausgestellt, kann sich der Ag seine Lohnzahlungen über die u2 Umlage erstatten lassen, ob er eine Vertretung einstellt ist allein seine wirtschaftliche Entscheidung.

von Behnke am 23.08.2016, 15:20



Antwort auf: Wegen BV vom Hausarzt könne Arbeitgeber kein personellen Ersatz einstellen??!?!

nichts genaues weiß man nicht....

Mitglied inaktiv - 23.08.2016, 15:37



Antwort auf: Wegen BV vom Hausarzt könne Arbeitgeber kein personellen Ersatz einstellen??!?!

Aber nur wenn die Erstattungsbedingungen gegeben sind. Alles was der AG tun kann, ist einen Antrag auf Erstattung bei der Krankenkasse zu stellen. Die prüfen das dann, ob er die Lohnzahlungen erstattet bekommt. Wenn nicht plausibel, kann es schon Probleme geben.

Mitglied inaktiv - 23.08.2016, 15:38



Antwort auf: Wegen BV vom Hausarzt könne Arbeitgeber kein personellen Ersatz einstellen??!?!

Erst mal vielen Dank für die Antworten. :) Das Gespräch beim Arbeitgeber lief so ab, dass er mich aus meinem Bereich frei gestellt hat und mir gleichzeitig einen Wechsel als Stationshilfe angeboten hat. Was daran besser sein sollte war mir nicht ganz klar, zumal mein Chef leider keinerlei Ahnung von den Arbeiten bzw Arbeitsabläufen der Stationshilfe hat, und mir auch keine Auskunft darüber geben konnte, was meine Aufgaben wären. :/ Mir wurde es also frei gestellt, ob ich dann als Stationshilfe arbeiten will, oder vom Arzt ein Beschäftigungsverbot einreiche. Das hab ich dann abgegeben und Sache war soweit gut.. LG Loreley86

von Loreley86 am 23.08.2016, 15:39



Antwort auf: Wegen BV vom Hausarzt könne Arbeitgeber kein personellen Ersatz einstellen??!?!

Den Ersatzarbeitsplatz darfst du nicht ablehnen. Und der Arzt ist nicht dafür da, bei Unlust auf einen Ersatzarbeitsplatz ein BV auszustellen. Der Arzt darf nur dann, wenn medizinische Gründe vorliegen, ein BV ausstellen. Wenn es so lief, dann ist es nachvollziehbar, dass die Krankenkasse nun die Lohnzahlungen nicht erstatten will. Bezüglich des Ersatzarbeitsplatzes muss der dortige Verantwortliche wiederum eine Gefährdungsbeurteilung machen, es muss eine Tätigkeit sein, die den Vorgaben des MuSchG entspricht. Aber da hast du keine Entscheidungsbefugnis. Wenn du Bedenken hast, kannst du dich an mehrere Stellen wenden: den Betriebsrat, den Betriebsarzt, den dortigen Vorgesetzten, die Aufsichtsbehörde. Aber dein Hausarzt ist nicht dafür zuständig.

Mitglied inaktiv - 23.08.2016, 15:44



Antwort auf: Wegen BV vom Hausarzt könne Arbeitgeber kein personellen Ersatz einstellen??!?!

Um die Krankenkasse geht es doch gar nicht, die zahlt ganz normal und macht keinen stress. Meine Freistellung ist auch durch. Der Betriebsrat und gleichzeiteiger Küchenleiter von mir, war bei diesem Termin anwesend. Seine Worte: ich soll zum Arzt und jammern und bloß keinen Fuß mehr in diesen Laden setzen. Der Versetzungvorschlag vom Heimleiter seih völliger Blödsinn und noch viel schlimmer als mein jetziger Arbeitsplatz. Und klar ist es dem Heimleiter lieber die KK zahlt für mich anstatt der Betrieb, deshalb durfte ich es selbst entscheiden ob ich das will oder nicht, so die worte vom Heimleiter. Meine Frage war nur ob es ein Uterschied bei der personal Besetzung macht, ob mein BV vom Hausarzt anstatt vom Frauenarzt kommt? Aber ist mir jetzt auch egal, mich regt das ganze jetzt schon wieder so auf, dass ich mich jetzt grad wieder unnötig verrückt mache... Wird wohl auch Blödsinn sein..

von Loreley86 am 23.08.2016, 16:15



Antwort auf: Wegen BV vom Hausarzt könne Arbeitgeber kein personellen Ersatz einstellen??!?!

Ein Betriebsrat, der die Mitarbeiter dazu anstiftet, den Arzt um ein Gefälligkeitsattest zu ersuchen, ist milde gesagt, unqualifiziert. Gefälligkeitsatteste wider besseres Wissen auszustellen ist eine Straftat nach § 278 StGB. Strafbar ist auch das Verwenden von gefälschten Gesundheitszeugnissen. Der Umgang des Betriebs mit den arbeitsrechtlichen Vorschriften ist ebenso haarsträubend. Es wäre gut, wenn die Aufsichtsbehörde einmal einen Besuch bei diesem Heim machen würde. Tut mir leid, aber auf solche Fragen kann man nicht anders antworten. Auch wenn es nicht in deinem Sinne war. Die betriebswirtschaftliche Abwägung, ob Ersatz oder nicht eingestellt werden kann, ist von außen nicht zu beurteilen, liegt allein in der Entscheidung des Arbeitgebers.

Mitglied inaktiv - 23.08.2016, 16:35



Antwort auf: Wegen BV vom Hausarzt könne Arbeitgeber kein personellen Ersatz einstellen??!?!

Warum soll das jetzt ein Gefälligkeitsattest sein, wenn der chef die Bescheinigung vom Arzt verlangt, und dieser eine ausstellt?! Und ja unser Betriebsrat hält nun mal zu seinen Mitarbeitern. Und achtet auf das Wohl der Mitarbeiter und in diesem Sinne auch der werdenden Mutter, zumal seine Frau vor Monaten einen Abgang hatte wegen eben solcher Zuständen. Eigentlich wollte ich hier nicht schreiben, um mich und meinen betrieb hier jetzt rechtfertigen zu müssen. Und mir irgendwelche Straftaten vorwerfen zu lassen... Ich hatte eine einfache Frage gestellt. Und den Senf den du jetzt hier von dir gibst hat schon lange nichts mehr mit meiner ursprünglichen Frage zu tun. Ich weiß nicht warum du so verbittert bist und auf anderen rumhacken musst, sowohl in meinem beitrag als auch in dem der anderen, musst du immer das letzte wort haben.

von Loreley86 am 23.08.2016, 17:05



Antwort auf: Wegen BV vom Hausarzt könne Arbeitgeber kein personellen Ersatz einstellen??!?!

Um mal zu erklären worum es geht. Es gibt zwei Arten von BV. Das eine BV MUSS der Arbeitgeber aussprechen. er ist gesetzlich !!! dazu verpflichtet dieses auszustellen wenn er der Schwangeren keinen geeigneten Arbeitsplatz zu Verfügung stellen kann der mit dem Mutterschutz einhergeht. Ob und in wie weit ein AG einen Platz hat oder nicht, kann nur er entscheiden. der Arzt aber eben NICHT. Wie auch, weil der Arzt ja nicht wissen kann ob der AG nicht doch etwas hat. Wenn der AG nicht weiß ob ein Arbeitsplatz geeignet ist, dann muss er sich mit dem Gewerbeamt/Ordnungsamt in Verbindung setzen und die prüfen dann notfalls vor Ort ob der Arbeitsplatz mit dem Mutterschutzgesetzt klappt. Macht er das nicht, dann kann auch die Schwangere dort nachfragen und es prüfen lassen. DAS !!!! ist der Weg den Dein AG eigentlich hätte gehen müssen. Dazu ist er eben gesetzlich verpflichtet. Das andere BV ist das was der Arzt ausstellt. Dieser darf es aber nur ausstellen wenn Gesundheit oder gar Leben der Schwangeren oder die des Kindes aufgrund GESUNDHEITLICHER Probleme gefährdet sind. Dieses BV ist unabhängig davon was die Schwangere beruflich macht und entsprechend hat der Arzt auch die Kompetenz das auszustellen. Die KK wird anhand des Diagnoseschlüssels und auch dem was ihnen sonst an Daten zugesendet wird, wohl recht schnell sehen ob entsprechende gesundheitliche Probleme vorliegen. Das bleibt also nicht unentdeckt. Würde ich jedenfalls sehr stark von ausgehen, weil es für jeden Piep einen andren Diagnsoeschlüssel gibt. Und mindestens das wird denen auch zugestellt. Wenn der Arzt also korrekt das ausgefüllt hat, war sein BV nicht zulässig. Weil dein Problem ist ja die Arbeit. Hat er das falsch ausgefüllt, weil man dich zB dazu aufgefordert hat den Arzt anzulügen - und zu nichts anderem hat der Betriebsrat dir eben geraten (vorzujammern ist genau das!), dann geht die KK natürlich davon aus, alles korrekt. Und zahlt dann auch. Nur, die können durchaus hingehen und das ganze BV auch noch anzweifeln. Und dann wirst DU auch ein Problem haben im schlechtesten Fall. Schon alleine wegen der Lauferei. Dein Arzt aber auch wenn er dir ein Gefälligkeits-BV ausgestellt hat. Das Problem ist das in letzter Zeit immer mehr BV angezweifelt werden. Eben weil die oft mißbräuchlich genutzt werden oder eben von der falschen Stelle ausgestellt werden. Du siehst also, es ist absolut nicht böse gemeint wenn man dich darauf hinweißt, das es so, wie es bei dir gelaufen ist, eben nicht korrekt ist. Ist nicht gegen Dich, sondern in deinem Fall wirklich gegen den AG. Wäre dein Arzt konsequent gewesen, hätte er Dir keines ausstellen dürfen. Und dann wärst Du immer noch die Gelackmeierte weil dein AG nicht korrekt handelt. Sollte die KK eben inzwischen erfahren haben, das das BV nicht richtig ist, kann es eben durchaus sein das dein AG keinen Lohnersatz bekommt. Hätte er ein korrektes ausgestellt, würde er auch entsprechend den Lohnersatz bekommen. es kann aber auch sein, das es einfach nur weiterhin ein solch mieser Chef ist, das er den Kollegen erzählt, er würde für dich kein Geld bekommen und könnte deshalb keinen Ersatz einstellen. Wäre nicht der erste Chef den ich erlebe der es so macht. Was das bei den Kollegen hinterläßt kannst Du dir vorstellen, die werden wohl eher nicht so gut auf dich zu sprechen sein wenn du irgendwann vor hast dort wieder zu arbeiten. den für die sieht es aus als wenn du einen auf "krank machst" - auf deren Kosten. Im schlechtesten Fall. Und nach außen wirkt es ja wirklich so wenn Du sagst, dein Arzt hat dir das BV gegeben....

Mitglied inaktiv - 23.08.2016, 17:29



Antwort auf: Wegen BV vom Hausarzt könne Arbeitgeber kein personellen Ersatz einstellen??!?!

Wenn die Frau des Betriebsrats einen Abgang hatte, heißt das nicht dass DU deswegen ein BV brauchst. Entweder du hast gesundheitliche Probleme, dann ist das Attest rechtens, oder du hast keine, dann war es wohl ein Gefälligkeitsattest. Wenn du jedoch aus medizinischen Gründen ein BV brauchtest, dann hätte es die Wahl zwischen einem Ersatzarbeitsplatz und dem BV nicht geben dürfen. Der BR hatte dich angestiftet "dem Arzt etwas vorzujammern". Daraus kann man seine Schlüsse ziehen. Ich wäre an deiner Stelle mit so was nicht an die Öffentlichkeit gegangen. Das wirft ein sehr schlechtes Licht auf alle Beteiligten.

Mitglied inaktiv - 23.08.2016, 17:29



Antwort auf: Wegen BV vom Hausarzt könne Arbeitgeber kein personellen Ersatz einstellen??!?!

Um noch einmal zusammenfassend den Kern deiner Frage zu beantworten: Ob das Beschäftigungsverbot vom Arbeitgeber, vom Hausarzt oder vom Frauenarzt ausgestellt wurde, spielt für die Einstellung einer Vertretung keine Rolle. Wenn es darum geht, jemanden sachgrundbefristet gem. § 14 Abs. 1 TzBfG einzustellen (hier zur Vertretung), muss lediglich der Sachgrund, dass du fehlst, vorliegen. Im Grunde genommen würde auch eine Krankmeldung genügen, wäre aber für den Arbeitgeber schwerer planbar und sieht vor allem für dich finanziell anders aus. Die Entgelterstattungen, die dein Arbeitgeber erhält oder erhalten möchte, stehen wieder auf einem anderen Blatt. Aber auch hier ist zu sagen, dass die Krankenkasse generell natürlich jedes Beschäftigungsverbot überprüfen könnte und Zweifel haben könnte, egal wer dieses erstellt hat. Die Aussage ansich, dass der Arbeitgeber keinen Ersatz einstellen kann, weil das Beschäftigungsverbot vom Hausarzt ausgestellt wurde, ist Blödsinn. (unabhängig davon wer in diesem Fall wofür zuständig gewesen wäre)

von chrissicat am 24.08.2016, 06:40



Antwort auf: Wegen BV vom Hausarzt könne Arbeitgeber kein personellen Ersatz einstellen??!?!

Hallo, die Frage ist ja, ob ein allgemeines oder ein besonderes Beschäftigungsverbot vorliegt. Das Besondere kann auch der Hausarzt ausstellen. Liebe Grüße NB

von Nici am 25.08.2016, 16:46



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Arbeitgeber reduziert Arbeitsstunden aufgrund meiner Schwangerschaft

Liebe Frau Bader, ich habe ursprünglich einen Arbeitsvertrag von 22 Stunden unterschrieben. Dieses Jahr im April habe ich nach einer Erhöhung meiner Arbeitsstunden auf 30 Wochenstunden gefragt, dies wurde mir per Email bestätigt und seitdem habe ich 30 Stunden gearbeitet und wurde dafür bezahlt. Nun habe ich im September meinem Arbeitgeber von ...


Darf mein Arbeitgeber mich in andere Arbeitszeiten versetzen in der Schwangersch

Hallo Frau Bader, Ich bin schwanger und habe meinem Arbeitgeber Bescheid gesagt. Da bei der Gefährdungsbeurteilung herauskam, dass ich mit aggressiven Menschen arbeite, prüft mein Arbeitgeber mich zu versetzen. Nun arbeite ich bisher vormittags von 7.30 Uhr bis 14.00 Uhr. Kann mein Arbeitgeber mich zwingen, bei einer anderen Arbeit während der S...


Arbeitgeber lehnt TZ in EZ ab-ist die Ablehnungsbegründung ausreichend?

Hallo Frau Bader, zu meiner Schande muss ich gestehen, dass ich die Thematik "Elternzeit" nicht richtig verstanden habe, da die Beschreibungen teilweise für mich undeutlich formuliert sind. Ich habe im September 2022 entbunden. Fristgerecht hatte ich bei meinem Arbeitgeber 12 Monate Elternzeit angezeigt. Nun bin ich wieder berufstätig bei m...


Arbeitgeber lehnt Einschreiben mit Rückschein ab

Guten Tag, Ich habe eine Frage bezüglich meiner Elternzeit. Mein Arbeitgeber und ich haben ziemlich große Probleme, u.a. Weil ich ein Beschäftigungsverbot habe. Ich habe keinen Kontakt mehr zu meinem Arbeitgeber. Allerdings hat mein Arbeitgeber jetzt meinen Antrag auf Elternzeit (Einschreiben mit Rückschein) nicht angenommen. Was soll ich jetzt ...


Mutterschutzgeld, wenn in Elternzeit den Arbeitgeber gewechselt

Sehr geehrte Frau Bader, ich arbeite momentan in Teilzeit in Elternzeit, habe aber in der Elternzeit den Arbeitgeber gewechselt. Jetzt bin ich erneut schwanger und der Muttschutz beginnt in der Elternzeit. Wie ist nun die Berechnungsgrundlage für das Mutterschutzgeld? Wird das Mutterschutzgeld von dem Gehalt meines jetzigen Arbeitgebers berechn...


Darf Arbeitgeber Pflege von Angehörigen in elternzeit ablehnen

Hallo Frau Bader.  Danke vorab.  Ich bin noch bis 2025 in EZ. Meine Schwiegermutter hat einen pflegegeld 4 und es besteht die Möglichkeit das ich die Pflege übernehme und entsprechend gemeldet werde als Pflegeperson (ich bin auch beruflich Altenpflegerin, angestellt) Darf mein Arbeitgeber mir das in der EZ verbieten oder reicht die Inf...


Mutterschaftsgeld - Arbeitgeber antwortet KK nicht

Guten Tag Frau Bader, ich habe von meiner Krankenkasse erfahren, dass mein Arbeitgeber meiner Krankenkasse nicht antworten (Gestern haben sie ihn zum dritten Mal angeschrieben) im Bezug auf mein Mutterschaftsgeld. Somit kann die Krankenkasse mir kein Mutterschaftsgeld zahlen. Zu meinem Arbeitgeber habe ich keinen Kontakt und ich möchte ihn auch...


Neuen Arbeitgeber in der Elternzeit

Hallo Frau Bader, ich spiele mit dem Gedanken, für ein Jahr Elternzeit zu nehmen und in dieser Zeit mit meiner Familie ins Ausland zu ziehen. Dabei erwäge ich, eventuell in einem Nicht-EU-Land zu arbeiten. Mir ist bewusst, dass eine Beschäftigung während der Elternzeit die Zustimmung meines aktuellen Arbeitgebers erfordert. Meine Frage ist: ...


Restliche Elternzeitjahre bei neuem Arbeitgeber mitnehmen???

Hallo Frau Bader, ich habe drei Kinder (2,4,6 Jahre alt). Ich habe insgesamt 2 Jahre Elternzeit genommen. Ansonsten habe ich wie auch jetzt vollzeit gearbeitet. Ich werde meinen AG im Sommer wechseln. Kann ich die jetzigen noch übrig gebliebenen Elternzeitjahre mitnehmen? Habe ich automatisch Anspruch darauf oder muss ich das vertraglich festhalte...


Fehlgeburt / Arbeitgeber informieren

Hallo, ich habe aktuell ein Problem. ich hatte letzte wWoche einen Fehlgeburt in der 9 ssw. Ich bin noch in der Probezeit und bin seit meiner Bekanntmachung der Schwangerschaft Krankgeschrieben. Mein Frauenarzt wollte mir einen Beschäftigunsverbot erteilen aber dazu kam es an dem Tag leider nicht. nun ist meine Frage: da ich schw...