Was tun bei Verstoß gegen Umgangsvereinbarung

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Was tun bei Verstoß gegen Umgangsvereinbarung

Hallo! Mein Freund hat einen 9jährigen Sohn aus einer früheren Beziehung. Der Junge lebt bei seiner Mutter, mein Freund hat jedoch ebenfalls das Sorgerecht, regelmäßig Kontakt und bemüht sich sehr um seinen Sohn. Nun ist es so, dass gerichtlich eine Umgangsvereinbarung festgelegt wurde, da die beiden sich nicht einigen konnten. Wir dachten, damit kehrt endlich Ruhe ein (das Verhältnis zur KM ist sehr problematisch), jedoch gibt es immer wieder "kleinere" Verstöße der Mutter gegen die Vereinbarung. So soll z.B. alle 14 Tage ein Austausch der Eltern per E-Mail stattfinden, insbesondere zur schulischen Entwicklung des Kindes. Die KM schreibt jedoch nur, wenn sie gerade Zeit und Lust hat und das sehr unregelmäßig. Auch kommen dann meist nur Aussagen, wie "Alles gut." oder " Das geht dich nichts an.". Unter einem Austausch stellt man sich ja eigentlich was anderes vor. Das größere Problem ist die Übergabe des Kindes zu den Umgangswochenenden. Gerichtlich wurde festgelegt jedes 3. Wochenende im Monat, Übergabe ist immer Freitags, 17 Uhr, der Vater holt das Kind zuhause ab und es darf auch von Dritten (z.B. Oma\Opa) übergeben werden. Nun ist es aber schon mehrfach vorgekommen, dass der Vater ihn woanders abholen musste, wo die Mutter eben grade unterwegs war. Und vor allem, dass der Vater um 17 Uhr seinen Sohn mit Opa zuhause antrifft und die Aussage bekommt, er habe noch zu warten, bis die Mutter nach Hause kommt. Er stand dann auch schon mal eine Dreiviertel Stunde draußen vor der Tür. Letztes Wochenende hat er eine halbe Stunde gewartet und ist dann wieder nach Hause gefahren. Man muss dazu sagen, dass die einfache Strecke fast 200km umfasst, er ist also an dem Tag 400km umsonst gefahren. Die KM meinte nur, er hätte ja warten können. Nun muss man aber das auch aus Sicht des Kindes sehen: Je später er übergeben wird, desto später sind sie logischerweise zuhause und desto später gibt es Abendbrot, usw.. Und der Junge ist seit 6 Uhr auf den Beinen, hat einen Schultag hinter sich, etc.. Sorry für den langen Text, wollte nur die Situation erklären. Nun meine Frage: Muss mein Freund sich das gefallen lassen? Sind das nur "Lappalien", die er hinnehmen sollte? Die Umgangsvereinbarung besagt doch klar und deutlich, wie es ablaufen sollte. Und an wen sollte er sich wenden, um das gegebenenfalls anzuzeigen? An einen Anwalt oder kann er auch direkt an das Gericht, dass die UV festgelegt hat, schreiben? Vielen Dank schon mal für die Hilfe! Liebe Grüße!

von Soraya14 am 19.09.2017, 13:40



Antwort auf: Was tun bei Verstoß gegen Umgangsvereinbarung

Hallo, er kann sich an den Anwalt wenden, der in da vertreten hat. Wenn es eine Umgangsregelung gibt und die Mutter hält sie nicht ein, kann sie sogar ein Ordnungsgeld erhalten. Solche Schikanen und Kindereien bringen das Kind nicht weiter. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.09.2017



Antwort auf: Was tun bei Verstoß gegen Umgangsvereinbarung

Falls eine Meinung einer Unbeteiligten hilft: vielleicht erstmal einen Brief an die Mutter versuchen, in der 2. Stufe mit Anwalt? Woanders abholen ist ja bei der ohnehin großen Entfernung wahrscheinlich meistens kein Problem, zumindest solange es nicht umständlicher zu erreichen ist - hier vielleicht Kompromißbereitschaft zeigen? Aber warten lassen, bis die Mutter da ist, erscheint, auch in Anbetracht der anders lautenden Regelung, sinnlos bzw. reine Schikane. Die Mutter kann sich ja auch vorher/morgens vom Kind verabschieden. Der Mehrwert für's Kind ist nicht ersichtlich, und der Nachteil für Kind (und Vater) ist klar. Ist statt Übergabe ein Abholen von der Schule für den Vater zeitlich möglich? Kann der Vater eine Verbindung zu Schule /Lehrer auch direkt halten? Bei einem 9-jährigen kann man vielleicht auch vom Kind ein bisschen was erfahren? Natürlich hört sich der bestehende Austausch unbefriedigend an, aber eine rege e-Mail-Korrespondenz wird sich schlecht erzwingen lassen. Realistischer vielleicht, wenn man konkretisiert, was ausgetauscht werden sollte, z.B. Informationen über Klassenarbeiten, ggf. Tadel etc.? Hier müssen wahrscheinlich Vorteile/Nachteile eines Rechtsstreits abgewogen werden...

von zweizwerge am 19.09.2017, 15:52



Antwort auf: Was tun bei Verstoß gegen Umgangsvereinbarung

Ich würde das Jugendamt um Hilfe bitten. Es gibt eine gerichtliche Verfügung die gtroffen wurde um dem Kind den Umgang so einfach und klar wie möglich zu machen (NICHT dem Vater!) Die Mutter hat den Umgang mit dem vater zu FÖRDERN. So steht es im Gesetz. Es ist für beide Eltern vorhersehbar wann es am Freitag 17 Uhr ist und wo sich das Kind dann aufhalten wird. Man kann beim Jugendamt nochmals darüber sprechen was die "Gründe" der Mutter für die verschiebungen sind und warum sie sich nicht zum Wohle des Kindes an die gerichtlich festgelegte Regelung halten kann. Übrigens: er kanndas Kind um 17 Uhr mitnehmen, ob die Mutter da ist oder nicht, er muss da nicht warten. Wichtig ist aber auch, dass ER sich als Vater an die Verfügung hält. Ich würde auch eine Art Tagebuch führen. Gruss D

von desireekk am 19.09.2017, 16:42



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Vielen Dank für die Antworten! Mein Freund hat nun für Donnerstag einen Termin bei seiner Anwältin gemacht. Die Zuständigkeit des Jugendamtes wurde damals beim Umgangsverfahren vom Anwalt der KM irgendwie aufgehoben. Sie wollte ja die Vereinbarung. Mein Freund hat ihr auch schon ein paar Mal geschrieben und sie gebeten, sich daran zu halten. Das sieht sie allerdings als Drohung an und meint, dass er ihr nichts vorzuschreiben hat. Kontakt mit der Schule hat mein Freund auch schon aufgenommen. Alle 2 bis 3 Monate telefoniert er mit der Klassenlehrerin. Über die Sache mit dem E-Mail Austausch hat er ja schon hinweg gesehen, genauso wie mit dem Abholen von woanders. Aber man hat das Gefühl, sie lässt sich jedes Mal was Neues einfallen und mit jeder Sache, mit der sie durchkommt, wird sie "frecher". Und das leider zu Lasten des Kindes in meinen Augen. Der E-Mail Austausch sollte ja nicht nur Schulisches beinhalten. Mein Freund wollte z.B. in Erfahrung bringen, warum sein Sohn seit diesem Schuljahr kein Mittagessen bekommt (er bekommt übrigens auch kein richtiges Frühstück) und sich ganz sachlich mit ihr dazu austauschen. Ich denke, da er ja auch das Sorgerecht hat, ist das schon wichtig. Aber es kommt von ihr, wie gesagt nur " Das geht dich nichts an.". Von der Schule abholen kann er seinen Sohn leider nicht, denn er hat um 15 Uhr Feierabend und muss dann ja noch die fast 200km fahren. Deswegen wurde 17 Uhr festgelegt. Liebe Grüße...

von Soraya14 am 19.09.2017, 17:48



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Hallo, das Jugenamt ist für den UNTERHALT nicht mehr zuständig wenn ein Anwalt das übernommen hat. Das hat aber nichts damit zu tun dass man sich nicht beim Jugendamt zu andere Dinge das Kind betreffend treffen kann. Ich würde NICHT zur Anwältin gehen derzeit, insbesondere nicht dass diese der KM schreibt. Das halt ich für zuviel Druck. Ich würde zum Jugendamt gehen und dort um "Rat" suchen und um ein moderiertes Gespräch bitten. Wie gesagt hier geht es um den sozialen Aspekt der familiären Situatruion, nicht den finanziellen (das ist bei uns z. B. sogar ein anderer Sachbearebiter beim Jugendamt als der, der den Unterhalt behandelt hat!). Da kann man dann auch mak ggf. vorbringen was das Mittagessen udn das Frühstück angeht. Wobei das heikel sein kann, weil es ihn grundsätzlich tatsächlich nix angeht wie und was das Kind bei wem isst solange das Kindeswohl nicht gefährdet ist (oder will er sich dreinreden lassen ob er mit dem Kind zu McDonald's geht oder nicht, ob es Biogemüse oder Dosenfutter, bzw. Chips oder Obst gibt bei ihm). Meine beiden haben z. B. auch irgendwann das "richtige" Frühstücken aufgehört, auch wenn ich es wichtig fand. Zumindest unter der Woche, am Wochenende war das anders (und da sind sie ja dann beim Papa). Mittagsessen wollten meine irgendwann auch nicht mehr in der Schule. Und ich bin nicht sicher, ob und wie sie das dem Papa transportiert haben... Telefonieren mit den Lehrern ist schon mal gut. Wenn ich der KV wäre, würde ich auch zu den Elternabenden und Elternnachmittagen gehen. Ja, da muss man sich eben zur Not auch mal eine halben Tag freinehmen. Hat die Schule Email- Listen? Er soll sich zusätzlich eintragen lassen. Holt das Jugendamt ins Boot damit dokumentiert ist dass ER sich gekümmert hat und Gespräche möchte. Zur Not kann man nochmal zu Gericht gehen und beim nächsten Urteil dafür sorgen dass Ordnungsgelder etc. gleich im Urteil mit vermerkt sind. Aber das will gut vorbereitet sein! Gruss D

von desireekk am 19.09.2017, 21:33



Antwort auf: Was tun bei Verstoß gegen Umgangsvereinbarung

Danke für die Tipps! Es gab schon 2 moderierte Gespräche beim Jugendamt. Das erste verlief richtig gut und wir hatten schon Hoffnung, das es besser wird. Aber es wurde, im Gegenteil, schlimmer. Beim 2. Gespräch tauchte sie dann mit ihrem Anwalt auf, der sich hinterher noch schriftlich beschwerte, das die Mitarbeiterin des JA ihn nicht mit einbezog, sondern nur mit den Eltern sprach. Seitdem wird jeder Versuch zu einem vernünftigen Gespräch vehement abgelehnt. Deshalb gibt es schon eine dicke Akte beim Ja und es wurde der Umgang dann ja auch gerichtlich festgelegt. Das JA war da mit involviert. Das mit Elternabenden, etc. ist eine gute Idee. Wollte mein Freund schon machen. Aber entweder hat die Schule es versäumt ihn zu informieren oder es fand im letzten halben Jahr nichts statt. Ich denke, da wird er noch mal nachhaken. Du hast recht, was das Einmischen in den Alltag angeht. Das wurde damals auch mit dem JA besprochen. Mein Freund hat das auch eingesehen und hält sich da mittlerweile sehr zurück. Er hatte damals z.B. ihren Erziehungsstil kritisiert und hinterfragt. Nur dass das Kind bis halb 4 nichts Vernünftiges zu essen bekommt und trotzdem den Schulalltag bewältigen soll, findet er als Vater, der ja auch die Pflicht hat sich um das Kindeswohl zu bemühen, gesprächswürdig. Wir würden das Ganze natürlich auch gerne ohne Anwalt klären, aber es ist, wie gesagt, leider kein Rankommen an die Frau. Liebe Grüße...

von Soraya14 am 20.09.2017, 10:13