Frage: Was steht mir zu ??

Sehr geehrte Fr. Bader Ich fühle mich von meiner Frauenärztin veräppelt. Und zwar erhielte ich eine 1. Krankmeldung von 4 Wochen Es war die Rede das sie mich aufgrund der vorwehen rausnehmen wird und es an die Krankenkasse schickt. Jetzt erhielt ich eine Krankmeldung wo draufsteht: arbeitsunfähig seit 05.09.14 vorraussitlich arbeitsunfähig bis einschließlich 22.10.14 mein Mutterschutz beginnt am 27.10.14 Jetzt erfuhr ich wenn man durchgehend 6wochen krank ist,zahlt die Krankenkasse keine 100% sondern (krankengeld 67%) Ich wurde nicht informiert ich weiß jetzt nicht ob ich jetzt davon auch betroffen bin in der Schwangerschaft oder ob ich unter Mutterschutzlohn stehe! Die Ärztin meinte es sei besser wenn sie mich nach und nach krankschreibt denn da bekommt die Firma noch Geld von der Krankenkasse und bei afbeitsverbot müssten die selbst für mich aufkommen!! Ich mach mir wirklich Gedanken und kann nachts nicht schlafen .......wäre sehr dankbar wenn sie mich aufklären würden Lg pati

von pati89999 am 26.09.2014, 21:14



Antwort auf: Was steht mir zu ??

Hallo, Sie bekommen hier kein BV (weil es ja nicht an der Arbeit liegt), sondern eine Krankschreibung. Dadurch bekommt man nach 6 Wochen Krankengeld. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 29.09.2014



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