Sehr geehrte Frau Bader,
ich habe am Samstag (16.05) positiv getestet.
Da mein Arbeitsvertrag bis zum 01.08.2015 läuft und eine Verlängerung eigtl. ,bis auf die Schwangerschaft, nichts im Wege steht, traue ich mich noch nicht zum Arzt bzw. meiner Chefin es mitzuteilen.
Ich bin Zahnmedizinische Fachangestellte in der Stuhlassistenz und würde sicherlich ein BV bekommen.
Was würde ich an Leistungen bek. falls mein Vertrag ausläuft ?
Steht im BV einem auch ALG 1 zu ?
Oder würde ich während des BV Krankengeld bekommen?
Falls nicht ,wie bin ich krankenversichert (+ 2 Kids ebenfalls über mich)
Mein Ehemann ist bei der Bundeswehr und somit in keiner gesetzl. KK.
Würde ich während des BV Krankengeld bekommen?
Wie soll ich mich am besten Verhalten?
Wenn ich in den nächsten Tagen meinen neuen Vertrag unterschreiben sollte, gilt dieser dann absofort- bzw knöpft somit am 01.08 an?
Ich habe im Januar meine 3 jährige Ausbildung erfolgreich beendet - 3 Woche ALG 1 bek. und bin seit dem 02.02. in diesem bis Aug. befristeten Arbeitsverhältnis.
Ich danke Ihnen schon mal im vorraus !
LG mini
von
mini-mama1989
am 21.05.2015, 20:58
Antwort auf:
Was steht mir zu ,wenn mein befristeter Arbeitsvertrag ausläuft und ich BV habe?
Hallo,
freuen Sie sich über die Schwangerschaft und sagen Sie dem Arbeitgeber erstmal nix - das können Sie noch VertragsVerlängerung tun. Etwas anderes gilt selbstverständlich, wenn die ausgeübte Tätigkeit eine Gefahr für Sie oder das Kind darstellt.
Dann müssen Sie es dem Arbeitgeber unmittelbar sagen, wenn der Vertrag dann nicht verlängert wird, müssen Sie sich bei der Agentur für Arbeit melden.
Erfahrungsgemäß gibt es Probleme, wenn man im Rahmen der Arbeitslosigkeit im Beschäftigungsverbot erhält, Frage ist aber, ob Sie nicht in anderen Bereichen, zum Beispiel am Empfang, arbeiten können.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 22.05.2015
Antwort auf:
Was steht mir zu ,wenn mein befristeter Arbeitsvertrag ausläuft und ich BV habe?
Beim Arbeitsamt musst Du Dich ja schon gemeldet haben am 01. Mai.
Hast Du das ?
Im BV schieben die Ämter gern die Verantwortlichkeit von ALG1 zu ALG2 wenn Du ein BV hast.
Das Mittel der Wahl wäre somit vorerst kein BV sondern eine Krankschreibung um danach keine Probleme mit dem Amt zu bekommen.
Optimal wäre jedoch wenn Dein Vertrag verlängert wird, kannst Du das vorantreiben und nachhaken?
ALG1 würde mit 0€ in die Berechnung des Elterngeldes gehen.
Krankengeld nach 6 Wochen auch.
von
Sternenschnuppe
am 22.05.2015, 09:07