Was steht mir rechtlich in meinem alten Job zu?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Was steht mir rechtlich in meinem alten Job zu?

Guten Tag Frau Bader, in ein paar Wochen läuft meine Elternzeit aus. Ich habe 3 Kinder und bei Kind 1+2 habe ich meine Vollzeitstelle im 1 Kinderjahr auf 8 Std. die Woche begrenzt. Dann habe ich meine volle Elternzeit Zuhause genommen. In meiner Elternzeit habe ich anderweitig auf Honorarbasis gearbeitet. Ich möchte mit 16 Std. in meinen alten Job zurück, es ist mir ein wages Angebot gemacht worden, aber was steht mir rechtlich gesehen zu? Kann mich mein Arbeitgeber verpflichten 40 Std zu arbeiten? Da er mehr als 300 Beschäftigte hat, und Teilzeitkräfte dort arbeiten, muss er mir eine Teilzeitstelle anbieten? Bei einer Zugehörigkeit von über 10 Jahren, wie hoch muss man eine Abfindung ansetzen, bei einem Nichteinigwerden? LG

von Ascona79 am 15.09.2014, 21:01



Antwort auf: Was steht mir rechtlich in meinem alten Job zu?

Hallo, Ein Anspruch auf Teilzeit besteht nach dem Teilzeitarbeitsgesetz unabhängig von EZ, wenn: - mind. 15 AN ohne Azubis da sind (dazu zählen auch die im EZ) - Sie länger als 6 Mo. dort arbeiten - Sie mind. 3 Mo. lang 15 - 30 Std/wo. arbeiten wollen - Sie dies dem AG mind. 3 Mo. vor Beginn schriftlich mitgeteilt haben - dem Anspruch keine wichtigen betrieblichen Gründe entgegenstehen (diese muss der AG bis 1 Mo. vor Beginn plausibel darlegen) - die Teilzeit muss in Art und Bezahlung der früheren Beschäftigung angeglichen sein. Eine Benachteiligung ist nicht zulässig, Ebenso eine Umstellung des Vertrages, z.B. von unbefristet auf befristet. Laut Gesetz soll die Teilzeit zwischen 15 und 30 Std. liegen. Der AG ist uU verpflichtet, bestimmten Arbeitszeiten zuzustimmen (z.B. zwei Tage ganztags). Es soll da eine gütliche Einigung getroffen werden. Wenn dies nicht möglich ist, bleibt nur der Weg zum Anwalt. Viel hierzu bei www.teilzeit-info.de Wenn man damit nicht zurecht kommt und kündigen will, steht in der Regel keine Abfindung zu – es sei denn, es ist im Vertrag, der Betreibsvereinbarung oder dem Tarifvertrag so geregelt. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 16.09.2014



Antwort auf: Was steht mir rechtlich in meinem alten Job zu?

Frau Bader, vielen Dank. So gehe ich gestärkt in mein Gespräch. LG

von Ascona79 am 16.09.2014, 19:32