Was passiert, wenn in der Stillzeit Sonntagsarbeit erfolgt?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Was passiert, wenn in der Stillzeit Sonntagsarbeit erfolgt?

Wenn ein Arbeitgeber eine stillende Mutter regelmäßig sonntags beschäftigt, was passiert dann? Wie bekommt die entsprechenden Aufsichtsbehörde so etwas mit? Und macht es einen Unterschied, ob die stillende Mutter hiermit einverstanden ist oder nicht?

von ergoteuse am 22.07.2014, 23:18



Antwort auf: Was passiert, wenn in der Stillzeit Sonntagsarbeit erfolgt?

Hallo, Werdende und stillende Mütter dürfen nicht mit Mehrarbeit, nicht in der Nacht zwischen 20 und 6 Uhr und nicht an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden. Sie müssen also ein Beschäftigungsverbot mit Lohnfortzahlung bekommen. Dies wird von der Aufsichtsbehörde Gewerbeaufsichtsamt überwacht. Wenn die das jedoch nicht wissen, wissen sie es nicht. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 25.07.2014



Antwort auf: Was passiert, wenn in der Stillzeit Sonntagsarbeit erfolgt?

Wo kein Kläger.... Aber, vielen AG ist auch nicht bekannt das man als stillende Mutter auch noch unter das Mutterschutzgesetz fällt. Andere Frauen verzichten von sich aus auf die Einhaltung dieser. Ich arbeite zB im Einzelhandel, Sohnemann ist 2 Jahre und wird gestillt. Seit er ein Jahr ist, gehe ich wieder auf Teilzeit arbeiten. Die Extra-Zeit welche mir für das Stillen zusteht rechne ich nicht an, ist mir echt zu blöde, da ich die Zeit ja auch nicht für´s Stillen/pumpen nutze. Müsste ich pumpen, oder käme Sohenmann zum stillen vorbei, sähe die Sache anders aus. Genauso hebe ich wieder mehr als 5kg und ähnliches. Würde ich drauf pcchen müsste sich der chef dran halten, aber ich sage da, ist auch ein geben/nehmen. Ich muß zB jetzt innerhalb der Elternzeit nicht am Wochenende arbeiten, und nur vormittags/mittags. Dafür sehe ich eben anderes etwas "lascher". Ist halt auch ein reden miteinander. Ehrliche Meinung, für mich gehört dieser Teil des Gesetzes überarbeitet. Das muß um einiges individueller gestaltet werden, und vorallen realistischer. Was nutzt zB das Mutterschutzgesetz und dessen Einhaltung, wenn die Mutter sich nicht mehr in Elternzeit befindet und damit der Kündigungsschutz wegfällt? Die ist dann schneller gekündigt als sie schauen kann.

Mitglied inaktiv - 23.07.2014, 20:12



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