Was muss ich beachten, wenn ich AG zum Ende der Elternzeit wechseln möchte?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Was muss ich beachten, wenn ich AG zum Ende der Elternzeit wechseln möchte?

Hallo, mein Sohn ist am 19.06.14 geboren und momentan befinde ich mich in Elternzeit. Ich habe ein Jahr beantragt und möchte aber nach Ablauf des Jahres bei einem neuen Arbeitgeber arbeiten, da ich dort einen kürzeren Arbeitsweg und auch eine ins Unternehmen angebundene Kita habe. Meine Frage ist jetzt was muss ich beachten? Muss ich bei meinem bisherigen Arbeitgeber dann zum 18.06.2015 kündigen und am 19.06.2015 bei dem neuen Arbeitgeber anfangen? Was würde passieren, wenn der neue Arbeitgeber möchte das ich zum Monatsanfang beginne? Wäre ich dann - wenn ich zum 01.07.15 beginne - vom 19.06. -30.06.15 "arbeitslos"? Oder könnte man dann die Elternzeit einfach bis zum 30.06. verlängern? Oder wäre es möglich auch ab 01.06.2015 beim neuen Arbeitgeber anzufangen und beim bisherigen zum 31.05.2015 zu kündigen? Vielen Dank Carolin

von Carolin09 am 19.12.2014, 12:56



Antwort auf: Was muss ich beachten, wenn ich AG zum Ende der Elternzeit wechseln möchte?

Hallo, ich würde die Elternzeit verlängern und erstmal schauen, wie's bei dem neuen Arbeitgeber aussieht. Kündigen kann man immer noch. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.12.2014



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