Wann melde ich der Krankenversicherung meine Einkünfte als Selbständige?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Wann melde ich der Krankenversicherung meine Einkünfte als Selbständige?

Hallo Frau Bader, ich bin selbständig und in Elternzeit (erhalte Elterngeld) bis Ende Februar. Dann nimmt mein Mann Elternzeit für 2 Monate und danach ich dann wieder für 4 Monate. In den Monaten, in denen mein Mann Elternzeit nimmt, werde ich arbeiten und Einkünfte in Höhe von ca. 5.000 Euro beziehen. Danach habe ich dann in den 4 Elternzeitmonaten wieder keine Einkünfte. Nun meine Frage: Ich bin derzeit familienversichert bei meinem Mann. Kann ich das bleiben oder muss ich die Einkünfte der Krankenversicherung melden? Mir wurde gesagt, dass ich auch bis zum Steuerbescheid warten kann, ich dann für 2018 nicht in der Familienversicherung bin, also rausgeworfen werde, aber keine Nachzahlung tätigen muss. So könnte ich also wohl noch in 2017 in der Familienversicherung trotz der Einkünfte bleiben. Ist diese Information korrekt? Können Sie mir sagen, was ich tun soll. Danke

von bremen1984 am 17.01.2017, 20:29



Antwort auf: Wann melde ich der Krankenversicherung meine Einkünfte als Selbständige?

Hallo, ich denke, ich würde es mitteilen - ich hatte mal einen Fall, wo der Leistungsträger Strafantrag gestellt hat. Wichtig ist natürlich auch die Frage, ob Sie irgendwo unterschrieben haben, eine Änderung mitzuteilen. Mir wäre das zu heiß. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.01.2017



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