Hallo!
Ich habe im September mein 2.Kind auf die Welt gebracht(10 Wochen zu früh) Mutterschutz geht bis Mitte Januar.(mein erstes Kind kam 06/2010 auf die Welt,davor hatte ich ein Beschäftigungsverbot ab Mitte 11/2009- bin Arzthelferin und in der Elternzeit wieder schwanger geworden,dann wieder BV.)letztens war ich auf Arbeit u mein Chef fragte mich,ob ich wieder komme,ich nur:"ja" er: "sind sie sich da sicher?" ich:"ja"er:"da bin ich mir nicht so sicher!"
Meine Frage nun:Wie und wann kann mein AG mich kündigen?(bin Schwerbehindert 50%,Elternzeit ab Mitte Januar bis Mitte September,bin 27 Jahre,Ausbildung von 08/2002 bis(durch Krankheit u dadurch Wechsel des Ausbildungsberufes) 02/2008. Danach im selben Betrieb)
Und wie sieht es dann aus mit der finanziellen Versorgung unsere Familie?(mein Mann arbeitet als Bäcker) ggf.Ansprüche Agentur für Arbeit?( habe von ner Freundin erfahren,dass man bei der Arbeitsagentur bis zum 3.Lebensjahr des Kindes als vermittelt gilt...stimmt das?
LG darkangel
von
darkangel84
am 30.12.2011, 14:52
Antwort auf:
wann kann mein AG mich kündigen?
Hallo, nach der EZ kann er kündigen,er muss evtl. das KueSchG beachten u die Behinderung.
Liebe Grüße NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 01.01.2012
Antwort auf:
wann kann mein AG mich kündigen?
Nach der ez könnte er dich kündigen.
von
CKEL0410
am 30.12.2011, 15:14
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wann kann mein AG mich kündigen?
Du bist bis 4. Monate nach der Entbindung durch das Mutterschutzgesetz vor Kündigung geschützt.
Während der Elternzeit kannst du ebenfalls nicht gekündigt werden (nach dem BEEG)
Du kannst für jedes Kind 3 Jahre Elternzeit nehmen.
Nach der Elternzeit kann dir dein AG am ersten Arbeitstag die Kündigung überreichen mit den normal üblichen Kündigungsgründen und den vertraglichen Kündigungsfristen.
Versorgung der Familie:
Reicht das Gehalt deines Mannes nicht aus, dann könnt ihr während deiner Elternzeit ergänzendes H4 beantragen.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 30.12.2011, 15:24
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wann kann mein AG mich kündigen?
Hallo danke für deine Antwort: da ergibt sich noch eine Frage meiner seits:
2010 wurde das BV vom Arzt durch ein BV vom AG abgelöst. Davor musste ich meinen Resturlaub aus 2009 nehmen. WIe sieht es mit dem Resturlaub aus 2010,2011 und dann ja 2012 aus? kann ich denfür 2012 noch einplanen oder verfällt er?
LG darkangel
von
darkangel84
am 31.12.2011, 12:53