Hallo Frau Bader,
bei meinem Arbeitgeber findet demnächst eine Fortbildung statt. Es soll eine neue Praxissoftware geschult werden. Ich wurde gebeten daran teilzunehmen. Mache ich dies aus Kulanz oder steht mir eine Vergütung zu? Andere Mitarbeiter dürfen sich Überstunden aufschreiben, jedoch befindet sich keiner dieser Mitarbeiter in Elternzeit.
Grüße
Mone
von
sturli
am 31.07.2014, 21:46
Antwort auf:
Während Elternzeit Fortbildung
Hallo,
warum sollen Sie sich dann keine Überstunden aufschreiben? Das ist doch eine Ungleichbehandlung.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 04.08.2014
Antwort auf:
Während Elternzeit Fortbildung
Du darfst ja während der Elternzeit arbeiten. Bis zu 30 Std/Woche (etwas mehr im Durchschnitt, aber die Berechnung hab ich grad nicht parat).
Ich würde, wenn ich dort länger arbeiten wollte, auch zur Fortbildung gehen (aus Kulanz), mir aber auch die Stunden aufschreiben lassen.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 01.08.2014, 21:18