Vorsichtshalber Rechtsschutzversicherung abschließen?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Vorsichtshalber Rechtsschutzversicherung abschließen?

Sehr geehrte Frau Bader, da sich diverse Probleme abzeichnen (Unterhalt, Sorgerecht, ...) stellt sich die Frage, ob es noch früh genug ist, "vorsichtshalber" eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen oder ob dies schon zu spät ist, da die Schwangerschaft vorangeschritten ist und die Versicherung dann möglicherweise nicht mehr greifen würde. Vielen Dank für eine Antwort.

von twilight am 28.09.2014, 10:50



Antwort auf: Vorsichtshalber Rechtsschutzversicherung abschließen?

Hallo, Rechtsschutzversicherungen greifen im Familienrecht nicht (evtl. für eine Erstberatung). Nur, wenn es Ärger mit dem AG gibt (Arbeitsrecht) Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 29.09.2014



Antwort auf: Vorsichtshalber Rechtsschutzversicherung abschließen?

Diese Versicherungen greifen bei Familienrecht eh nicht. Von daher bringt es nix. Welche konkreten Probleme fürchtest Du denn ? Unterhalt fürs Kind wird das Jugendamt sich drum kümmern können. Sorgerecht bewerte nicht über, wenn das Kind bei Dir leben wird, dann wirst Du 98% aller Entscheidungen eh alleine treffen können.

von Sternenschnuppe am 28.09.2014, 11:16



Antwort auf: Vorsichtshalber Rechtsschutzversicherung abschließen?

Es geht vor allem ums Sorgerecht, das nur bei der Mutter liegen soll. Hat man das als Mutter automatisch, wenn man unverheiratet ist und nicht zusammen wohnt? Kann der Kindsvater trotzdem das gemeinsame Sorgerecht einfordern? Solche Sachen wie Unterhalt etc. werden die automatisch vom Jugendamt geklärt? Muss die Kindsmutter dafür bei Geburt den Namen des Vaters angeben und alles weitere wird dann von Seiten des Jugendamtes in die Wege geleitet oder was muss man als Kindsmutter noch machen?

von twilight am 28.09.2014, 11:31



Antwort auf: Vorsichtshalber Rechtsschutzversicherung abschließen?

Genau, nach der Geburt zum Jugendamt, Abteilung Beistandschaft und da die Daten angeben. Die kümmern sich drum und man kann dann auch bei der Unterhaltsvorschusskasse Geld beantragen bis das alles erledigt ist. Klappte bei meinem ersten Kind einwandfrei. Sorgerecht hat die Mutter vorerst alleine,der Vater kann das gemeinsame beantragen. Wenn Du nicht nachweisen kannst dass es das Kindeswohl massiv gefährdet, dann wird er es auch bekommen. Und wie oben gesagt, es wird völlig überbewertet, es sind eine handvoll Entscheidungen über die man sich dann einigen muss. Umgangsrecht ist davon völlig losgelöst, dieses haben Kind und Vater auch ohne Sorgerecht.

von Sternenschnuppe am 28.09.2014, 11:45



Antwort auf: Vorsichtshalber Rechtsschutzversicherung abschließen?

gut, vielen Dank. Also wenn er sich weigert zu zahlen, muss ich nicht dem Geld hinterherrennen, sondern das JA kümmert sich?

von twilight am 28.09.2014, 11:49



Antwort auf: Vorsichtshalber Rechtsschutzversicherung abschließen?

Bei Trennung würde ich das von Anfang an machen. So habt ihr einen Konfliktpunkt weniger und das Amt macht es kostenfrei für Euch beide. Genau so würde ich ihm das auch "verkaufen" , die kennen sich damit aus und willst ihn ja nicht ausnehmen ;-)

von Sternenschnuppe am 28.09.2014, 12:15



Antwort auf: Vorsichtshalber Rechtsschutzversicherung abschließen?

Danke, das hilft weiter!

von twilight am 28.09.2014, 12:20