Hallo Frau Bader, eine etwas spezielle Frage: ich beende die Elternzeit für mein erstes Kind im Februar . Ich bin wieder schwanger und werde im April in den nächsten Mutterschutz gehen, wenn alles gut geht. Jetzt überlege ich, volle Stundenzahl zu arbeiten, in der Hoffnung, nur gut zwei Monate arbeiten zu müssen und dann den Mutterschutz zu beginnen. Was mache ich aber, wenn es zu einer Fehlgeburt kommt? Dann habe ich eine volle Stelle, die ich aber über längere Zeit mit der Betreuung für mein erstes Kind nicht stemmen kann. Kann man in dem Fall seine Stunden nachträglich auf Teilzeit reduzieren? Aus familienpolitischen Gründen, oder aus psychischen...? Ich arbeite im öffentlichen Dienst.
von DasGlückskind am 16.09.2017, 09:22